Vergessene Anmeldung der Wohnung / Zweitwohnungsteuer

Alfred @, Sonntag, 05.01.2014 (vor 4022 Tagen) @ Just2013

Dann geht es also „nur“ um das Nachholen einer unterbliebenen melderechtlichen Registrierung.

Am einfachsten wäre es natürlich, zum Bürgeramt zu gehen und sich dort mit tagesaktuellem Datum registrieren zu lassen (mit einziger Wohnung oder mit Hauptwohnung). Haken dabei ist nur, dass dabei der „Tag des Einzugs“ angegeben werden muss (ggf. durch Mietvertrag bzw. Bestätigung des Wohnungsgebers nachzuweisen), und der liegt nun mal in der Vergangenheit. Die Überschreitung der Anmeldungsfrist ist eine Ordnungswidrigkeit und da droht nun mal ein Bußgeld (bei mehr als 12 Monate 100 bis 500 €). Ob das Amt überhaupt und falls ja in welcher Höhe zuschlägt, ist nicht vorhersehbar. Vermeiden ließe sich das nur durch falsche Angaben, die zudem der Vermieter bestätigen muss – ob der da mitspielt? Die volle Höhe dürfte eigentlich nur fällig werden, wenn die Anmeldung erst dann erfolgt, nachdem das Einwohnermeldeamt draufgekommen ist.

Zweitwohnungsteuer dürfte nicht anfallen, wenn ihr angebt, dass es sich nur um die vergessene/übersehene Anmeldung einer überwiegend (oder ausschließlich) genutzten Wohnung handelt.

Vmtl. wird eine rückwirkende Registrierung nicht möglichsein/vom Amt nicht durchgeführt werden. Das ist so lange unschädlich, so lange das Amt nicht auf die Idee kommt, euch für den Zeitraum zwischen Einzug und Anmeldung mit Nebenwohnung registrieren zu wollen. Dagegen auf jeden Fall wehren.

Am Rande: Vmtl. entspricht es den melderechtlichen Verhältnissen, wenn ihr euch mit alleiniger Wohnung registrieren lasst. Für eine Nebenwohnung bei den Eltern gibt es keine Notwendigkeit.


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