Vergessene Anmeldung der Wohnung / Zweitwohnungsteuer

Alfred @, Sonntag, 05.01.2014 (vor 4369 Tagen) @ Just2013

Als Möglichkeit der Schadensbegrenzung eine kleine Notlüge also. Soll ja erlaubt sein.:-(

Du stellst Dir das also so vor:

Getrennte Anmeldung – erst A, dann B . Vorher fragt A bei der Meldebehörde mal scheinheilig nach, welche Unterlagen er für die Anmeldung benötigt. Wird eine Bestätigung des Wohnungsgebers oder der Mietvertrag verlangt, wäre eine Bestätigung des Vermieters vorteilhafter als der Mietvertrag. Optimal wäre natürlich, wenn der Vermieter mit dem aktuellen Tagesdatum nur (ohne Datumsangabe im Text) bestätigt, dass A in die Wohnung XXX eingezogen sei. Dann dürfte es überhaupt keine Probleme geben.

Sobald A registriert ist, meldet B sich an. Sein Wohnungsgeber wäre dann A, der den Einzug bestätigen kann. Ein Mietvertrag wäre für B nicht nötig.

Abgesehen davon, wäre es unschädlich, wenn A und B im Mietvertrag stehen. B müsste dann nur plausibel machen können, dass er deswegen im Mietvertrag steht, weil bei Anmietung der Wohnung schon seine Absicht bestand, später in die Wohnung einzuziehen.


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