Zweitwohnungssteuer bei Untervermietung

Wido, Montag, 27.01.2014 (vor 4209 Tagen) @ Alfred

Vielen Dank, für die schnelle Antwort.

Der Zweitwohnungssteuerbescheid erging Ende Dezember 2013. Ich habe vorsorglich fristverlängernd Klage hiergegen eingereicht.

Das zitierte Urteil klingt ja nicht sehr erfreulich. Auch wird in dem Urteil, die in anderen Bundesländern schon praktizierte Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen ignoriert.

Da erscheint es wirklich fraglich, ob ich den Klageweg weiter beschreiten soll. Dies insbesondere auch deshalb, weil ich die die entsprechenden Untermietverträge seit 2006 nicht mehr alle auffinden kann. Schließlich konnte ich ja nicht wissen, dass ich diese nochmals benötige.
Einen versierten Anwalt kann ich mir, wegen voran gegangener Firmeninsolvenz, auch nicht leisten, so dass ich die Klage selbst erstellen müsste.
Alles in allem eine ziemlich vertrackte Situation.....


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