Zweitwohnungssteuer bei Untervermietung

Alfred @, Mittwoch, 29.01.2014 (vor 3998 Tagen) @ Wido

Ob das VG heute auch noch so entscheiden würde, wenn man die Innehabung durch den Untermieter nachweist, ist fraglich. Ob die Klage Erfolg haben kann, kommt auf die (noch vorhandenen) Untermietverträge an.

Klsge beim VG ist nicht unbedingt das Problem. Aber die Stadt trägt natürlich nicht das geringste finanzielle Risiko, wenn sie bei einer Niederlage in die Berufung geht.


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