Anmelden der Wohnung versäumt
Was bedeutet „noch“?
Es geht wohl um die melderechtliche Registrierung der Wohnung in Stuttgart. Unterlassenes Anmelden einer bezogenen Wohnung ist eine Ordnungswidrigkeit – bis 500.-- € Geldbuße.
Ob als Nebenwohnung oder Hauptwohnung ist die Frage. Arbeit in Stuttgart deutet allerdings darauf hin, dass Du Dich dort vorwiegend aufhältst. Damit wäre die Wohnung in S. keine Zweitwohnung.
gesamter Thread:
- Anmelden des Zweitwohnsitzes versäumt -
Toni,
05.02.2014
- Anmelden der Wohnung versäumt -
Alfred,
06.02.2014
- Anmelden der Wohnung versäumt -
Toni,
10.02.2014
- Anmelden der Wohnung versäumt -
Alfred,
11.02.2014
- Anmelden der Wohnung versäumt - Toni, 11.02.2014
- Anmelden der Wohnung versäumt -
Alfred,
11.02.2014
- Anmelden der Wohnung versäumt -
Toni,
10.02.2014
- Anmelden der Wohnung versäumt -
Alfred,
06.02.2014