Anmelden der Wohnung versäumt

Alfred @, Dienstag, 11.02.2014 (vor 3819 Tagen) @ Toni

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich bei der Meldebehörde anzumelden. So das Melderechtsrahmengesetz. Die Registrierung kann mit alleiniger Wohnung oder Haupt- und Nebenwohnung erfolgen. Was richtig ist, ergibt sich aus den Lebens- und Wohnverhältnissen des Einwohners, Wahlmöglichkeiten haben - in engen Grenzen – nur nicht dauernd getrennt lebende Verheirate/Lebenspartner.

Wer Inhaber einer Zweitwohnung ist bzw. wird oder eine Zweitwohnung aufgibt, hat dies der Landeshauptstadt Stuttgart – Stadtkämmerei, Abteilung Grundbesitzabgaben – innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen. Die Anmeldung oder Abmeldung von Personen nach dem Meldegesetz gilt als Anzeige im Sinne dieser Vorschrift. So die Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Stuttgart.

Damit wird die melderechtliche Registrierung einer Nebenwohnung zur Anmeldung einer Zweitwohnung.


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