Wohnsitz Ausland/ Wohnungseigentümer in Köln

Alfred @, Dienstag, 11.02.2014 (vor 3985 Tagen) @ bob2307

Bei Vorlage des deutschen Personalausweises wäre das dann ein Zuzug aus dem Ausland mit der Wohnung in Köln als „alleiniger Wohnung im Inland“. Bei der Konstellation dürfte in Köln keine ZWSt fällig werden.

Tag des Einzugs? Ggf. tagesaktuell angeben.


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