Zweitwohnungsteuer Kelsterbach

Alfred @, Mittwoch, 05.03.2014 (vor 3957 Tagen) @ TK1911

Ich nehme an, dass es sich bei der „Post von der Stadt“ – fälschlich an die Anschrift Deiner Nebenwohnung gegangen - um die Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung zur Zweitwohnungsteuer handelt. Leider ist dieses Formular im Netz (noch) nicht zu finden, sodass ich nicht weiß, welche Fragen dort gestellt werden. Insbesondere weiß ich nicht, ob die Fragen – wie bei den meisten Kommunen üblich – Fußfallen enthalten.

Steuerschuldner bist Du deswegen aber nicht, denn Inhaber der Wohnung bist nicht Du sondern ist Dein Bruder, der Dir allenfalls (bei Deinen gelegentlichen Besuchen) eine jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit bietet.

Anlass für die Anfrage ist, wie Du richtig erkannt hast, Deine melderechtliche Registrierung mit Nebenwohnung in Kelsterbach. So wie Du schreibst, dass Du Dich nur zu Besuchszwecken in Kelsterbach aufhältst, ist diese Registrierung u.U. zwar nicht unmöglich, aber nicht erforderlich. Bei Gelegenheit solltest Du die Nebenwohnung geräuschlos abmelden. Hat aber mit der Zweitwohnungsteuerpflicht nur am Rande zu tun


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