Zweitwohnungsteuer Kelsterbach

Alfred @, Mittwoch, 05.03.2014 (vor 3677 Tagen) @ TK1911

1. Den Termin musst Du nicht zu ernst nehmen. Die Stadt hätte die Anfrage an Deine Hauptwohnung schicken müssen Terminüberschreitungen muss sie da verkraften und kann froh sein, wenn Du überhaupt antwortest.

2. Das Formular enthält natürlich eine Fußfalle und vermutlich wirst Du deswegen bürokratischen Ärger bekommen, weil die Stadt vmtl. nicht weiß, was sie tut.

3. Zum Ausfüllen des Formulars:
Die allgemeinen Angaben kannst Du bedenkenlos ausfüllen. Ab „Bankverbindung“ solltest Du auf Seite 1 alles entwerten (Buchhalternase). Auf Seite 2 kreuzt Du “Sonstiges“ an. In das freie Feld trägst Du ein: Anlage 1 ungeeignet für den Sachverhalt. Meine NW ist keine ZW, ich nutze dort nur eine jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit.“ – das sollte platzmäßig reinpassen.

4. Den Rest der Fragen entwertest Du wieder. Dann Ort, Datum und Unterschrift und ab damit an die Stadt. Kopie aufheben.

5. Das Formular ist damit vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt. Wie die Stadt darauf reagiert, bleibt abzuwarten. Nachfragen wird sie vermutlich, für die Antworten kannst Du dann hier – oder direkt per E-Mail an mich - Formulierungsvorschläge abholen.

Sonstiges:

Bei Gelegenheit solltest Du die Nebenwohnung geräuschlos abmelden. Hat aber mit der Zweitwohnungsteuerpflicht nur am Rande zu tun.


Mit „geräuschlos abmelden“ meine ich, die Nebenwohnung irgendwann im Laufe des Jahres abmelden und dabei die Frage nach dem Tag des Auszug tagesaktuell beantworten.
"Nur Am Rande zu tun": Bei der Satzung der Stadt Kelsterbach ist eine Nebenwohnung nur dann eine Zweitwohnung, wenn sie „innegehabt“ wird. Das ist bei Dir nicht der Fall. Deswegen hat Deine Nebenwohnung Dir zwar die dumme Anfrage beschert, aber macht Dich nicht zum Steuerschuldner.


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