doppelt bewohnte Zweitwohnung Augsburg

Alfred @, Dienstag, 11.03.2014 (vor 3866 Tagen) @ wilbuc

Mir ist nicht ganz klar, wer Inhaber der Wohnung ist, deswegen ganz allgemein.
Geregelt ist das in Paragraf 4 Abs. 2. entweder 1den vollen Betrag, oder beide hälftig.


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