doppelt bewohnte Zweitwohnung Augsburg
Mir ist nicht ganz klar, wer Inhaber der Wohnung ist, deswegen ganz allgemein.
Geregelt ist das in Paragraf 4 Abs. 2. entweder 1den vollen Betrag, oder beide hälftig.
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wilbuc,
10.03.2014
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Alfred,
11.03.2014
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wilbuc,
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wilbuc,
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- doppelt bewohnte Zweitwohnung Augsburg - Himbim13, 12.03.2014
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Alfred,
11.03.2014