doppelt bewohnte Zweitwohnung Augsburg

Himbim13 @, Mittwoch, 12.03.2014 (vor 3937 Tagen) @ wilbuc

Die Anmeldung einer Nebenwohnung ist aber u.a., bzw. hauptsächlich, der Ausgangspunkt. Entsprechend dem Melderechtsrahmengesetz (MeldRRG) ist dieser Sachverhalt der örtlich kommunalen Steuerbehörde zu übermitteln. Auch darf nicht außer Acht gelassen werden, dass nach dem MeldRRG Rückmeldungen an die mitbeteiligten Meldebehörden erfolgen.


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