Widerspruch

robafella @, Donnerstag, 19.01.2006 (vor 6940 Tagen) @ twentyeight

Man sollte vorsichtig damit sein, ein Einspruchsschreiben munter zu veröffentlichen, kommt man doch schnell in die unberechtigte Hilfe in Steuersachen...

Schau dir hier mal die Gerichtsurteile an, da sind interessante Sachen bei. Auch interessant ist eins vom Finanzgericht Bremen vom 01.Februar 2000, da wird zum Beispiel gesagt, dass wohl Studenten mit Bafög befreit werden müssten....

Mehr als versuchen kann man es aber wohl nicht, ausser jemand klagt sich mal durch, dass die Städe einlenken.


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