Widerspruch
» Normalerweise verhält es sich doch bei den Bescheinigungen etc., daß man ein Widerspruchsrecht eingeräumt bekommt.
Du wirst mit dem Steuerbescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung bekommen (§ 157 Abgabenordnung). Damit bekommst du ein Widerspruchsrecht, dieser beträgt 1 Monat (§ 70 Verwaltungsgerichtsordnung), hat aber keine zahlungsaufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 2 VwGO)! Im positiven Falle bekommst du dein Geld zurück.
» Und wird es etwas bringen, wenn man da Widerspruch einlegt>
Das ist die spannende Frage an der Sache. Es gibt kein Patentrezept. Es gab ja schon genügend Klagen, vielleicht findest du ein Urteil, daß deine Situation entspricht ...
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- Widerspruch -
twentyeight,
15.12.2005
- Widerspruch - René, 22.12.2005
- Widerspruch - robafella, 19.01.2006