Verjährung ZWS

jananae, Donnerstag, 10.04.2014 (vor 4044 Tagen)

Ich habe vom 01.04.2010 bis 31.01.2014 eine Wohnung in Hamburg mit meinem Freund bewohnt. Beim damaligen Anmelden im Einwohnermeldeamt hat uns niemand mitgeteilt, dass eine Zweitwohnung steuerpflichtig ist. Nun habe ich heute (10.04.14) das erste Mal eine Brief erhalten, in dem ich einen Zweitwohnungssteuernachweis für 2010 ausfüllen soll. Und auch einen zweiten für 2014, da die ZWS immer für 3 Jahre gilt. Ist es nun möglich, dass die ZWS verjährt ist? Ich habe gelesen, dass das nach 3 Jahren der Fall ist.
Vielen Dankk im Voraus


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion