Verjährung ZWSt

Alfred @, Donnerstag, 10.04.2014 (vor 3663 Tagen) @ jananae

1. Das Einwohnermeldeamt ist für die Zweitwohnungsteuer nicht zuständig.
2. Die Festsetzungsverjährungsfrist beträgt vier und nicht drei Jahre und läuft für das Steuerjahr 2010 am 31.12.2014 ab.
3. Entscheidend für die Steuerpflicht ist, ob Du (Mit)Inhaberin der Wohnung warst und nicht, dass Du in Hamburg eine Wohnung mit Deinem Freund bewohnt hast.


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