Zweitwohnung in HAM, Hauptwohnung in FRA
1. Melderechtlich dürfte es stimmen, wenn Du in Frankfurt am Main arbeitest und Dich dort überwiegend aufhältst. Dann hat Du dort Deine Hauptwohnung und in Hamburg Deine Nebenwohnung. Das ist rechtskonform.
2. Wenn Du ledig, volljährig, Inhaberin Deiner Nebenwohnung bist, und diese den Anforderungen des ZWStG an eine Wohnung genügt, bist Du in Hamburg zweitwohnungsteuerpflichtig. Wohnung im Sinne des Gesetzes ist jede rechtlich zulässig bewohnbare Gesamtheit von Räumen, die eine selbständige Haushaltsführung ermöglicht und mit einer Küche oder Kochgelegenheit, einem mit Bad- oder Duscheinrichtung versehenen Waschraum und einer in der Wohnung befindlichen Toilette mit Wasserspülung ausgestattet ist.
3. Die steuerliche Absetzbarkeit der Frankfurter Wohnung ist eine Frage der doppelten Haushaltsführung (Einkommensteuerrecht) und hängt davon ab, dass Du glaubhaft darlegen kannst, im Hamburg Deinen Lebensmittelpunkt zu haben. Ob die Hamburger ZWSt in diesem Rahmen absetzbar ist, lässt sich nur durch einen Versuch bei der Einkommensteuererklärung herausfinden. Ob das Finanzamt sich darauf einlässt, wird sich dann zeigen.
gesamter Thread:
- Zweitwohnung in HAM, Hauptwohnung in FRA -
KMo,
25.04.2014
- Zweitwohnung in HAM, Hauptwohnung in FRA - Alfred, 25.04.2014
- Zweitwohnung in HAM, Hauptwohnung in FRA - Himbim13, 29.04.2014