Zweitwohnung in HAM, Hauptwohnung in FRA

Himbim13 @, Dienstag, 29.04.2014 (vor 4063 Tagen) @ KMo

Jetzt flatterte mir der Zweitwohnungssteuer-Anmeldebescheid ins Haus

Darf ich fragen, ob man ihnen den Rechtsgrund der Aufforderung mit geteilt hat?
Wenn nein, würde ich zunächst zurück fragen, infolge welcher rechtlichen Grundlage diese Aufforderung erfolgt. Später oder zugleich würde ich die Behörde bitten mir die Satzung der Stadt Hamburg zur Zweitwohnungssteuer auszuhändigen ( Porto 0,60 € ). Solange keine Antwort vorliegt, würde ich nichts machen. Wenn die Antwort da ist können Sie immer noch entscheiden was Sie veranlassen wollen. Schauen Sie mal im Forum, da gibt es genügend Anregungen.
;-)


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