Zweitwohnung in HAM, Hauptwohnung in FRA
Jetzt flatterte mir der Zweitwohnungssteuer-Anmeldebescheid ins Haus
Darf ich fragen, ob man ihnen den Rechtsgrund der Aufforderung mit geteilt hat?
Wenn nein, würde ich zunächst zurück fragen, infolge welcher rechtlichen Grundlage diese Aufforderung erfolgt. Später oder zugleich würde ich die Behörde bitten mir die Satzung der Stadt Hamburg zur Zweitwohnungssteuer auszuhändigen ( Porto 0,60 € ). Solange keine Antwort vorliegt, würde ich nichts machen. Wenn die Antwort da ist können Sie immer noch entscheiden was Sie veranlassen wollen. Schauen Sie mal im Forum, da gibt es genügend Anregungen.
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KMo,
25.04.2014
- Zweitwohnung in HAM, Hauptwohnung in FRA - Alfred, 25.04.2014
- Zweitwohnung in HAM, Hauptwohnung in FRA - Himbim13, 29.04.2014