Wohnwagen als Zweitwohnsitz?

Christian @, Dienstag, 23.01.2007 (vor 6295 Tagen) @ k.kinal

das hängt von der jeweiligen Satzung ab.
Da gibt es eine ziemliche Bandbreite von Satzungsnormen (Steuererfindungsrecht und Gestaltungsfreiheit der Kommunen). Der Wohnwagen muss auch nicht unbedingt auf einem Campingplatz stehen, das eigene Grundstück kann schon reichen. Kann aber auch sein, dass manche Kommunen Wohnwagen usw. überhaupt nicht besteuern.
Wie gesagt, alles abhängig von der jeweiligen Satzung.
Mit freundlichen Grüßen


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