Wohnwagen als Zweitwohnsitz?

Gunter, Niedersonthofen, Dienstag, 22.08.2006 (vor 6479 Tagen)

Wer weiß. ob diese Information stimmt oder nicht>
Wenn der Wohnwagen das ganze Jahr fest auf einem Campingplatz steht , dann wird dies als zweiter Wohnsitz gewertet und eine Zweitwohnsitzsteuer wird fällig, Außerdem muß man zusätzlich auch die Fernseh- und Rundfunkgebühren bezahlen. - Ich ikann dies nicht glauben und bitte um Antworten.Danke


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