Sinnhaftigkeit der Zweitwohnungsteuer in Zweifel
Die Antwort auf fehlende Zuweisungen findet man im Meldegesetz, wonach sich der Einwohner da mit Hauptwohnsitz zu melden hat, wo er sich vorwiegend aufhält.
Zum Glück fordern etwas weitsichtigere intelligente Politiker endlich ein verständliches, transparentes und gerechtes Gemeindefinanzierungsgesetz, anstatt nur an ein paar Stellschrauben des Gemeindefinanzausgleichsgesetzes zu drehen. Eine wesentliche Rolle spielt hierbei auch die sogenannte „Einwohnerveredelung“
zum Glück gibt es diese Politiker mit folgendem Ansatzpunkt:
Die Einwohnerveredlung durch die Hauptansatzstaffel im (GFG) 2014, die Einwohner in großen Städten um bis zu 50 % höher gewichtet, muss grundsätzlich überprüft werden- insbesondere nachdem das Verfassungsgericht in Sachsen- Anhalt die dortige Einwohnerveredlung für verfassungswidrig erklärt hat. In dem entsprechenden Urteil heißt es, dass die Einwohnerveredelung willkürlich erfolge und auf Annahmen aus dem Jahre 1928 beruhe, die heut nicht mehr zutreffend seien. Zu überlegen ist daher, ob die Einwohnergewichtung über den Hauptansatz grundlegend reformiert werden müsste.
Zitat von CDA Karl Josef Laumann
Den Einwohnerveredlungs-Erfinder Pope hat man schließlich im Jahre 1945 hingerichtet, nur seine Erfindung in der NS- Zeit – vielleicht zeitgemäß will man von den Kommunalverbänden ausgehend möglichst lange am Leben halten?
Auch die letzen NS- Chaoten sollten, so denkt man in einer globalisierten Welt, doch irgendwann mal zu Grabe getragen werden.
Fakt ist diese Einwohnerveredelung trägt viel dazu bei, dass den Kommunen das Instrument (Druckmittel) Zweitwohnungssteuer in die Hand gegeben worden ist.
Allerdings erheben zahlreiche Kommunen eine Zweitwohnungssteuer nicht wegen der finanziellen Schieflage oder wegen Überschuldung sondern von den lieben Landräten und den Kommunalverbänden wird Druck auf jene gemacht welche z.B. in Feriengebieten keine Zweitwohnungssteuer erheben.
Der Grund dazu: Man will dieses Volk nicht am Ort haben, lieber beanspruchen 50 000.- Tagesgäste die Infrastruktur, denn diese lassen nur Geld da und verschwinden wieder. Dabei treiben dieser Tagestouristen nicht die Preise nach oben wie man es bei jenen der Käufer von auswärts bei Immobilien vorfindet.
Diese versucht man zwar auch mit überhöhten Grundstückspreisen einzudämmen, wenn diese allerdings doch investieren, ja dann lohnt es sich diese wehrlose Volksgruppe auch danach mit einer Zweitwohnungssteuer willkürlich ohne große Gegenleistung abzusahnen.
Wo die FDP recht hat , da hat sie auch recht, es werden sich noch manche überlegen, bei den letzten Wahlen doch einen Fehler gemacht zu haben, die GROKO wirft schon Ihre Schatten voraus zum Jahre 2017, denn Wahljahre sind Zahljahre!
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Gustav,
14.05.2014
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