Berechnungsgrundlage für die Befreiung

Christian @, Montag, 05.02.2007 (vor 6262 Tagen) @ barcardi

Hallo,

1. Wer eine Zweitwohnung innehat, ist per Definition wirtschaftlich leistungsfähig. Da braucht die Stadt Magdeburg sich eigentlich gar keine Mühe machen. Warum das so ist, bitte im Forum nachlesen.
2. Die Zweitwohnungsteuer ist eine Aufwandsteuer und hat mit dem „Vermögen und Einkommen“ nur am Rande und mit der einkommenstuer überhaupt nichts zu tun. Das sollte ein Steuerberater eigentlich wissen. Oder empfiehlt er Dir auch, die Befreiung von der Mehrwert-, Mineralölstuer usw. zu beantragen>
3. Die Idee mit der Befreiung ist nicht originell. Argumentiert und geklagt haben schon viele so - und immer verloren. Warum> Siehe 1.
4. Empfehlung: Widerspruch einlegen (wenn es nicht schon zu spät ist) wegen Rechtswidrigkeit der Satzung, abwarten bis Widerspruch abgelehnt, dann klagen.
5. Ansonsten und/odr bis zu einer Klage: Ratenzahlung (z.B. monatlich 8% des geforderten Betrages) anbieten und in Raten zahlen. Ändert zwar nicht viel, beschäftigt aber die Stadtverwaltung, die anscheinend nicht ausgelastet ist und kann später vor Gericht helfen.
6. Weitere Empfehlung: Bevor es zur Klage kommt, prüfen, ob der Meldestatus stimmt.
7. Eine Satzung ist nie sinnfrei - allenfalls rechtswidrig.:-P

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