Berechnungsgrundlage für die Befreiung

barcardi @, Montag, 05.02.2007 (vor 6282 Tagen) @ Christian

@Christian

Danke für deine Antwort, allerdings ist die Antwort auf meine Frage nicht dabei. Der Punkt in diesem Fall ist folgendes:

Die Stadt Magdeburg prüft die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aufgrund des § 13a Kommunalabgabengesetz LSA und hat dafür bestimmte Kriterien festgelegt. D.h. wenn man einen bestimmten Prozentsatz des Zweitwohnungssteuerbetrags jeden Monat als Überschuss hat, dann ist man wirtschaftlich leistungsfähig, ansonsten bedeutet die Zahlung eine besondere Härte bzw. ist unbillig. Wobei die Stadt Magdeburg argumentiert, das nur eine Stundung in Betracht kommt, weil damit zu rechnen ist, das nach dem Studium sich die Finanzsituation verbessert. (Was bei 20% Arbeitslosigkeit auch sehr plausibel klingt:-D )

Was ich mich frage ist wenn die Stadt Magdeburg schon in einer Einnahmen/Ausgabenrechnung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit prüft, kann die Stadt dann die Methodik frei wählen und Begriffe wie Einnahme/Ausgabe neu definieren>>> Schließlich sind diese Begriffe im Rechnungswesen definiert.

Wenn man mal jetzt meinen konkreten Fall nimmt. Ich arbeite nebenbei verdiene 400€ und gebe 500€ aus. Habe also einen Fehlbetrag von 100€. Den decke ich durch einen Studienkredit. Zusätzlich lasse ich mir mehr als die 100€ als Kredit auszahlen um den entstandenen Dispo auf meinem Konto umzuschulden (ist einfach billliger).

Die Stadt Magdeburg rechnet jetzt folgendermaßen. Einnahmen aus Arbeit + Kreditauszahlungen abzüglich der Ausgaben ohne Tilgung des Dispos. Damit ergibt sich logischerweise ein imenser Überschuss auch wenn mir das Geld nicht zur Verfügung steht.

Der Steuerberater meinte dazu, das a) die Tilgung des Dispos als AUsgabe mindestens zu berücksichtigen sei und b) eine Kreditauszahlung keine Einnahme, weder im Rechnungswesen noch nach Einkommenssteuergesetz darstelle. Auch wenn das Einkommenssteuergesetz nicht greift, so gibt es doch eine Definition der Einnahme, nänlich das diese zu einer Mehrung des Geldvermögens führt. Bei einem Kredit entsteht eine Auszahlung von z.B. 1000€ und eine Verbindlichleit von 1000€ womit das Geldvermögen 0 ist.
Das müsste laut Steuerberater bei der Berechnung durch die Stadt berücksichtigt werden.
Insbesondere ist von einer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht auszugehen, weil sich ja mein Geldvermögen jeden Monat verringert (bzw. die Schulden steigen). Das gleiche gilt für Bafög-Empfänger weil die hälfte ein Darlehen ist.
Würde das Finanzamt so rechnen, dann müsste man beim Ratenkauf eines Autos die doppelte Einkommenssteuer zahlen.

Meine Frage ist ganz einfach, darf die Stadt Magdeburg selbst entscheiden wie sie was in die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mit einbezieht und muss sich die Stadt nicht an irgendwelche Vorgaben halten (wie z.B. Definitionen von Einnahmen und Ausgaben)>


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