Zweitwohnungssteuerbescheid 2011ff

dirk 74 @, Dienstag, 30.09.2014 (vor 3520 Tagen)

Hallo zusammen,
hab heute eine Zweitwohnungssteuerbescheid der Stadt Leipzig erhalten. Inhaltlich ist nicht zu entnehmen, warum die Stadt meint nunmehr zur Erhebung berechtigt zu sein. Im Zuge der Abgabe der StE 2011 und 2012 hatte ich den Damen und Herren bereits erläutert, dass kein Fall einer Zweitwohnung vorliegt (Zimmer im Haus bei Eltern) und eine Differenzierung nach Studenten/Nichtstudenten wie sie wohl von der Stadt angedacht ist, mangels Satzungsgrundlage ein rechtswidriges Erhebungsdefizit darstellen würde. Ferner hat die Stadt selbst in 2013 festgestellt, dass die Wohnung in Leipzig melderechtlich schon immer Hauptwohnsitz war (daher dann auch "zwangsweise" Hauptwohnsitz).

Hat vielleicht noch jemand Post von der Stadt bekommen. Werde in jedem Fall nach Widerspruch auch klagen.

Gruß Dirk

Zweitwohnungssteuerbescheid 2011ff

René ⌂ @, Mittwoch, 01.10.2014 (vor 3519 Tagen) @ dirk 74

Wenn ich mir die Satzung der Stadt herannehme, kann ich keine Befreiungsoptionen für Studenten erkennen. Soll das Zimmer im Haus der Eltern dein Erst- oder Zweitwohnsitz darstellen?

Wenn die Stadt Leipzig zu deinem Hauptwohnsitz / alleinigen Wohnsitz erklärte (sprich: dein Meldeverhalten korrigierte), ist die Heranziehung in Leipzig in der Tat merkwürdig. Da wäre wohl ein klärendes Gespräch am Telefon sinnvoller (bei offensichtlichen Irrtum).

Wenn es vor Gericht gehen sollte, noch ein Tipp: Leipzig hat aber noch eine degressive Staffelung, die das Bundesverfassungsgericht Anfang des Jahres gekippt hat, siehe:
http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/?id=16125

Zweitwohnungssteuerbescheid 2011ff

dirk 74 @, Mittwoch, 01.10.2014 (vor 3519 Tagen) @ René

danke für den Hinweis mit der Degression, gute Idee.

Differenzierung ist wie gesagt in der Satzung gerade nicht angelegt (sehe ich auch so). Im Schreiben aus 2012 schrieb die Stadt aber:

"Nach damaligen Rechtsverständnis (Anm: 2006-2011) wurde dabei nicht nach Alter, beruflicher Entwicklung und wirtschaftlicher Selbständigkeit unterschieden, sondern allein darauf abgestellt, dass das Bewohnen eines Zimmers in der elterlichen Wohnung keine tatsächliche Verfügungsgewalt über die Wohnung beinhaltet und dem Betreffenden somit auch kein Verfügungsrecht zusteht".

Daraus habe ich geschlossen, dass die Stadt - abweichend von der Satzung künftig nach wirtschaftlicher Abhängigkeit etc. zu differenzieren gedenkt.

Zweitwohnungsteuerbescheid 2011ff

Alfred @, Donnerstag, 02.10.2014 (vor 3518 Tagen) @ dirk 74

Entscheidend ist vor allem der Nachweis, dass die Registrierung mit Nebenwohnung tatsächlich falsch war und es sich um die vorwiegend genutzte Wohnung - mithin die Erstwohnung - handelte. Die sonstigen Schwachsinnigkeiten der Leipziger Satzung und Verwaltungspraxis kann man am Rande erwähnen, muss aber nicht sein.