Zweitwohnungsteuer bei SGB II Bezug?

Louis1965, Donnerstag, 09.10.2014 (vor 3745 Tagen) @ Alfred

Hallo,

danke für die schnelle Antwort.

Mein Sohn ist volljährig und hält sich an 5 Tagen in der Woche in Mülheim auf. Lt. Bescheid des Jobcenter wird die Wohnung nur während der Ausbildung bezahlt. Bei Abbruch zahlt Jobcenter nicht, was ja auch verständlich ist. Die Frage ist aber doch, ob Leistungen nach SGB II für die Zahlung der Zweitwohnsteuer grundsätzlich herangezogen werden dürfen. Bei meinem Sohn wären dies mtl. 33,00 €, die an Zweitwohnsteuer zu entrichten wären. Überdies ist die Zahlung der Zweitwohnsteuer auch damit nicht in Einklang zu bringen, dass jemand, der ein volles Gehalt bezieht, welches normalerweise ja deutlich über dem der Leistungen nach SGB II liegt, die gleiche Zweitwohnsteuer abzuführen hat, wie ein Bezieher von SGB II Leistungen. Die Ausbildung, die mein Sohn macht, kann nur in Mülheim durchgeführt werden, da es sich um eine spezielle Ausbildung im Bereich Werkstoffprüfung handelt, die nur durch bestimmte Institutionen durchgeführt wird.


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