Zweitwohnungsteuer bei SGB II Bezug?
Die Frage, ob Leistungen nach SGB II für die Zahlung der Zweitwohnsteuer grundsätzlich herangezogen werden dürfen, stellt sich so nicht und hilft auch nicht weiter. Die Zweitwohnungsteuer ist eine Aufwandsteuer, die von jedem zu entrichten ist, der den Steuertatbestand erfüllt. Als Beispiel hier die Mineralölsteuer (eine Verbrauchsteuer): Jeder der tankt zahlt Mineralölsteuer, weder die Person, noch das Einkommen/die Vermögensverhältnisse, noch der Grund spielen eine Rolle. Von wem das Geld kommt, ist auch egal (selbst wenn es aus kriminellen Handlungen stammt).
Wenn es schon einen Steuerbescheid gibt (wenn ja, von wann und was steht in der Erklärung zur Zweitwohnungsteuer?), hilft nur noch eine Klage beim Verwaltungsgericht weiter.
So wie es klingt, ist der Sohn in Mülheim mit Nebenwohnung falsch registriert. Er hat dort seine Hauptwohnung oder alleinige Wohnung.
gesamter Thread:
- Zweitwohnsitzsteuer bei SGB II Bezug? -
Louis1965,
09.10.2014
- Zweitwohnungsteuer bei SGB II Bezug? -
Alfred,
09.10.2014
- Zweitwohnungsteuer bei SGB II Bezug? -
Louis1965,
09.10.2014
- Zweitwohnungsteuer bei SGB II Bezug? - Alfred, 09.10.2014
- Zweitwohnungsteuer bei SGB II Bezug? -
Louis1965,
09.10.2014
- Zweitwohnungsteuer bei SGB II Bezug? -
Alfred,
09.10.2014