Oberstdorf hat es kapiert- Zweitwohnungen verhindern

Himbim13 @, Sonntag, 09.11.2014 (vor 3667 Tagen) @ Alfred

Wie man diese Kümmelspalterei auch bezeichnet. Ausgangspunkt ist das Meldegesetz. Dort gibt es nur die Bezeichnung Haupt- und Nebenwohnung. Zwar gibt es auch Zweitwohnsitze aber hier sind ganz andere Kriterien zu Grunde gelegt (s. Palandt).
Die unterschiedliche Betrachtung zwischen Zweitwohnung und Ferienwohnung wird nur von den Personenkreis gesehen, der nicht erkennen will, dass es in einem freiheitlichen Rechtsstaat bisher üblich war das Bürger mit ihren Einkommen machen konnten was diese für richtig hielten.
Wird, wenn man sein Geld versäuft mit einer extra Abgabe belegt? wird der Alkoholsüchtige nicht sogar von der Allgemeinheit finanziell bei gesundheitlichen Maßnahmen unterstützt!? Wird der Pferdehalter, oder der, der seine Ersparnisse auf Ferienreisen verprasst oder sonst sich Luxusgüter anlegt bestraft? Nein, er zahlt seinen Preis und damit ist es erledigt. Macht denn der Fiskus ein Unterschied, ob man seine Ersparnisse bzw. sein Einkommen in die Nebenwohnung zum Studium, zur Ausübung seines Berufes oder zur Altersicherung verwendet? Nein! Zahlt der Nebenwohnungsinhaber nicht alle kommunalen Abgaben wie ein Hauptwohnungsinhaber? Nimmt denn der Nebenwohnungsinhaber alle für den Hauptwohnungsinhaber vorgehaltenen Einrichtung in Anspruch? Nein!

Die Abgabe für eine Nebenwohnung beinhaltet einerseits den Neidgedanken sozialistischer Art und andererseits das Wissen, dass der Inhaber einer solchen Wohnung ungestraft abgezockt werden kann.
:-D


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion