Nuthetal kassiert ab 2015 Zweitwohnsteuer

Rebell @, Montag, 29.12.2014 (vor 3378 Tagen)

http://www.maz-online.de/Lokales/Potsdam-Mittelmark/Nuthetal-ab-Januar-2015-Zweitwohnst...

Für Nebenwohnsitz jährlich bis zu 800 Euro fällig Nuthetal kassiert ab 2015 Zweitwohnsteuer

Die Gemeinde Nuthetal erhebt ab dem nächsten Jahr eine Zweitwohnungssteuer. Das haben die Gemeindevertreter am Dienstagabend beschlossen. Die entsprechende Satzung, die am 1. Januar 2015 in Kraft tritt, verabschiedeten sie einstimmig. Nur Studenten und einige Lauben-Inhaber haben Glück.

Nuthetal. „Es ist auch eine Frage der Gerechtigkeit. Bürger mit Nebenwohnsitz nutzen die Infrastruktur der Gemeinde, ihr Einkommenssteueranteil kommt der Kommune aber nicht zugute“, sagte Kämmerer Stephan Ranz zu der einstimmig beschlossenen Zweitwohnungssteuer, die ab 1. Januar 2015 fällig wird. Nuthetal bekomme für Bürger mit Nebenwohnsitz auch keine Schlüsselzuweisungen vom Land, so Ranz.

Genau hier liegt der grobe Fehler im kommunalen Finanzausgleichsystem, gestzt den Fall eine Kommune erhält von einem Inhaber einer Zweitwohnung ebenfalls Schlüsselzuweisungen im Finanzausgleich wäre eine Erhebung einer Zweitwohnsitzsteuer vollkommen unnötig. Aber durch die Ungleichbehandlung Nur der Erstwohnsitzbürger wird als Bürger akzeptiert - der Bürger mit Nebenwohnsitz wird als Schmarotzer diskriminiert- ohne zu bedenken, dass der Selbe Bürger - sofern er einen Zweitwohnsitz benötigt oder besitzt innerhalb weniger Tage zum Schma<rotzer erklärt werden kann.
Rollentausch mit Folgen- welche allerdings der einzelne Bürger gar nicht zu verantworten hätte!!

Derzeit sind in der Gemeinde 532 Menschen mit Zweitwohnsitz gemeldet. Der Steuersatz beträgt 15 Prozent der Jahres-Nettokaltmiete. Das kann je nach Miethöhe eine Menge Geld sein. Bei einer Nettokaltmiete von 450 Euro monatlich werden zum Beispiel pro Jahr 810 Euro Zweitwohnungssteuer fällig. Für 2015 hat der Kämmerer die Einnahmen mit 60.000 Euro bewusst niedrig angesetzt. „Wir sind zunächst nur von 150 Steuerpflichtigen ausgegangen“, sagte er. Grund: In der Satzung sind Ausnahmefälle genannt. Eine Zweitwohnungssteuer wird beispielsweise erst ab einer Wohnfläche von 23 Quadratmetern erhoben.

Freunde für Ferien in Bayern e. V.empfehlen: Wenn Erstwohnsitzbürger einen Zweitwohnsitz hat, sollte Kommune mit Erstwohnsitz 50 % und jene Kommune mit Nebenwohnsitz auch 50 % aus dem kommunalen Finanzausgleich Anspruch haben. Bei Anmeldung zum Nebenwohnsitz erhält so oder so die Kommune vom Erstwohnsitzort einen Hinweise - eine unbürokratische Angelegenheit - in einer Zeit wo der Bürger total gläsern reguliert ist, dazu bedarf es keiner Neuregelung!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion