Statt 8 % nun 12 % Zwst. in Neubrandenburg

Rebell @, Montag, 05.01.2015 (vor 3393 Tagen)

An Stelle die Zweitwohnungsteuer abzuschaffen wie es vernünftiger Weise die SPD forderte wird um 50 % aufgeschlagen.

Begründung: Der Aufwand für Erhebung und Überwachung beträgt 43 000 € während die Einnahmen bisher nur 30 000 € in die Kasse fließen ließ?

Das liest sich sooooooooooo:
Die Stadtvertreter haben außerdem die Zweitwohnungssteuer angehoben: Wer in Neubrandenburg eine Zweitwohnung unterhält, muss künftig nicht mehr nur acht, sondern zwölf Prozent der Jahresmiete an die Stadt abführen. Diese Steuer gilt übrigens nicht für jemanden, der diese Wohnung nur aus beruflichen Gründen unterhält und mit seinem Ehepartner an einem anderen Ort wohnt. Studenten und Azubis sind auch befreit. Die Stadt erwartet ab 2015 rund 45 000 Euro statt 30 000 Euro für die klamme Stadtkasse. Die Steuer soll auch als Ermunterung dienen, sich mit Erstwohnsitz in Neubrandenburg anzumelden. Mit diesem Argument wurde auch der Antrag der Linken abgelehnt, künftig komplett auf die Zweitwohnungssteuer zu verzichten. Immerhin koste der Aufwand ihrer Erhebung auch rund 43 000 Euro, so ihre Begründung
http://www.nordkurier.de/neubrandenburg/hundehalter-muessen-kuenftig-mehr-steuern-zahle...

Also doch, es geht hier in allen Kommunen möglichst viel Erstwohnsitzbürger zu erhaschen- im Grunde werden diese einer anderen Gemeínde abgejagt.

Wo liegt nun der ganze Fehler? Im Grunde alleine am Gesetzgeber und bei der bisherigen Regelung im Kommunalen Finanzausgleich.

Bundespolitiker verweisen auf Ländersache - und Landespolitiker behaupten es sei Sache der Kommunalen Selbstverwaltung.

Den letzten beißen mal wieder die Hunde? Eine Gemeinde die keine Zwst erhebt ist u.U. stark benachteiligt - in der Folge entwickelt sich auch die "Landflucht" !

siehe auch Beiträge und Hinweise vom Verein FFFB- bundesweite Neuordnung des Finanzausgleich wäre die schnellste und wirksamste Abhilfe- aber dazu ist kein Ministerpräsident und kein Finanzminister und schon gar nicht die Kommunalverbände bereit.
Bürokratisches Monster und die Bewertung des Bürgers spielen die Hauptrolle, ein Bürger mit Nebenwohnsitz ist unerwünscht und wird auch im Finanzausgleich nicht als bewertbarer Bürger gewertet- da kommt dieser doch mehr dem Hunde gleich? Das ist Wasser auf die Mühlen der Kommunen!
In jeder Kommune welche eine Zweitwohnungssteuer erhebt wird auch eine Hundesteuer erhoben - Hunde sind wie Zweitwohnungsbesitzer ebenfalls unerwünscht- deshalb werden auch dessen Besitzer besteuert.

Aufwandbesteuerung ist ein irreführender Begriff noch dazu, denn wer eine Luxusjacht, Gemäldesammlung in Millionenhöhe, oder Oldtimer-Fahrzeuge - (diese werden noch steuerbegünstigt im Gegensatz zur Zweitwohnung) in Millionenhöhe - da wird der Aufwand auch nicht besteuert- aber das lässt sich nicht so leicht erfassen, da gibt es keinen Eintrag im Grundbuch wie bei der Zweitwohnung.

Griechenland hat gar kein Grundbuch - aber bekommt dafür Milliarden von den übrigen Steuerzahlern in und aus der EURO - Zone !

Doch wir stehen so gut da und können die Griechischen Belastungen gut schlucken, die deutschen Steuerzahler sind und bleiben friedliebend ähnlich wie eine Melkkuh, die ist froh wenn man sie milkt, denn sonst bekommt sie enorme Schmerzen!

je größer der Schmerz desto williger beim Melken!


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