Meldefrist und BAföG Entscheidungshilfe

René ⌂ @, Dienstag, 24.02.2015 (vor 3953 Tagen) @ Benutzername

Das BAföG interessiert sich nicht für deine Meldeverhältnisse, sondern nur für deine Mietaufwendungen. Wenn dein Umzug entscheidend für die Ermittlung des Bedarfsatzes ist und du durch die fehlende Meldung an das BAföG-Amt zuviele Leistungen erhalten hast, ist es Sozialbetrug.

Hinsichtlich der Meldefrage wird es nicht ausbleiben, dass Ämter miteinander kommunizieren. Und selbst wenn sie es nicht heute tun, könnte es sein, dass sie es noch innerhalb der Verjährungsfrist für solche Vergehen tun. Und wenn das BAföG-Amt dir die Miete (oder einen Teil davon) für eine Wohnung bezahlt, in der du nicht gemeldet bist, hinterlässt das dann natürlich schon fragen. Hast du die Wohnung nicht genutzt und bei der Beziehung von Leistungen betrogen - oder hast du dich nicht gemeldet und dabei die ZWS nicht beglichen?

Es steht natürlich die Frage im Raum, ob du ZWS-pflichtig warst. Hier ist die ZWS-Satzung der Kommune entscheidend. Möglicherweise gibt es einen Grund, der dich von der Steuer befreit.

Wenn du dich rückwirkend anmeldest und du ZWS-pflichtig bist, wirst du nachträglich auch diese Steuer bezahlen müssen. Wie die Kommune mit Strafen umgeht, kann dir niemand sagen, da es hier eben auch Ermessensspielräume gibt. Allgemein wirkt eine Selbstanzeige strafmildernd - aber das ist ein Metier, was den Themenspektrum der Seite überschreitet. Die 10.000 Euro Höchstrafe sind eher akademischer Natur. Aber selbst wenn 500 Euro auferlegt werden + 3 Jahre ZWS könnte schon eine Summe zusammenkommen.

Allgemein solltest du prüfen, ob du Leistungen erhalten hast, die dir nicht zustehen - und dich dann ggf. auch anwaltlich beraten lassen. Ggf. unterstützt dich deine Studentenvertretung mit Rechtsberatung. Die Seite kann das nicht tun.


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