News: Keine ZWS für Koblenzer Studenten

René ⌂ @, Dienstag, 13.02.2007 (vor 6500 Tagen)

Ein Mainzer Student bekam in zweiter Instanz in einem Eilverfahren Recht vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz. Er habe am Studienort einen Nebenwohnsitz, der Hauptwohnsitz liegt bei den Eltern.

Argumentiert wurde unter anderem mit der fehlenden rechtlichen Verfügungsgewalt der Hauptwohnung. In dessen Folge kann nicht auf die Leistungsfähigkeit des Studenten geschlossen werden. (Quelle: Handelsblatt, Aktenzeichen: [link=http://cms.justiz.rlp.de/justiz/nav/919/broker>uTem=fff70d73-d8a9-51fc-889b-3bb63b81ce4a&uCon=3250d569-16ab-0113-3e2d-c6169740b3ca&uMen=a0bc3768-b0b2-11d4-a737-0050045687ab&123]OVG Rheinland-Pfalz 6 B 11579/06.OVG[/link])

Anmerkung: bei dem Urteil handelt es sich um ein Eilverfahren. Wenn die Stadt es nicht akzeptiert, wird eine Hauptsacheverfahren eingeleitet.


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