News: Keine ZWS für Koblenzer Studenten

Christian @, Dienstag, 13.02.2007 (vor 6429 Tagen) @ René

Diese Eilentscheidung des OVG RLP (Beschluss vom 29. Januar 2007) liegt genau auf der Linie des am 15. Januar 2007 erschienenen Artikels

[blockquote] „Problemfragen bei der Erhebung der Zweitwohnungsteuer aus der Sicht Studierender“
von Yvonne Winkler,
erschienen in der Kommunalen Steuer-Zeitschrift, 1/2007, S. 5ff.
[/blockquote]

den ich schon an anderer Stelle gelobt und empfohlen habe (mein Beitrag: „Unkenntnis schützt vor Zweitwohnungsteuer nicht.“). :-) Die Koblenzer Entscheidung ist eine Bestätigung diees Artikels.

Die Mainzer Satzung nennt sich zwar „Zweitwohnungsabgabensatzung“ unterscheidet sich ansonsten inhaltlich aber nicht von den Zweitwohnungsteuersatzungen, die an das Melderecht anknüpfen.

Wer als Student Schwierigkeiten mit seinem „Nebenwohnungs-Steueramt“ bekommt, kann auf diesen Artikel und den Beschluss des OVG RLP hinweisen. In hartnäckigen Fällen hilft das zwar auch nicht sofort, aber das Steueramt kann dann später nie behaupten, das nicht gewusst zu haben.:-P

Die Kommunale Steuer-Zeitschrift (KStZ) haben fast alle Kommunen im Abonnement.

Gruß


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