Zweitwohnungssteuer beim Schlafen im Büro

Soraya @, Sonntag, 01.03.2015 (vor 3588 Tagen)

Zweitwohnungssteuer beim Schlafen im Büro
Eine Zweitwohnungssteuer wird auch für solche Räume fällig, die sowohl als Büro- oder Ge-schäftsräume als auch zum Wohnen oder Schlafen genutzt werden. Das berichtet die »Neue Juristische Wochenschrift« unter Berufung auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mün¬chen.

http://www.main-netz.de/themen/beruf-bildung/beruf_und_bildung/subdept/politik/kurz/art...

ob das wohl auch für Kommunisten oder Abgeordnete in Berlin gilt?


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