Zweitwohnungssteuer beim Schlafen im Büro

René ⌂ @, Montag, 02.03.2015 (vor 3588 Tagen) @ Soraya

Ohne die Stadt und den Urteilstext kann ich mir keine Meinung bilden, würde es gerne aber in die Urteilsdatenbank aufnehmen.

Allgemein gibt es kommunal sehr unterschiedliche Begriffe, was als Wohnung verstanden werden. Und wenn der Begriff auf Räume abzielt, die zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird, scheint das Urteil dann nur logisch zu sein.

ob das wohl auch für Kommunisten oder Abgeordnete in Berlin gilt?

Ich wüsste nicht, welche Unterschiede ein Urteil hinsichtlich der politischen Ausrichtung hat. Berlin zielt beim ZWS-Gesetz sowohl auf Baurecht als auch auf die tatsächliche Nutzung ab.


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