Mietspiegel - Sprengkraft auf die Zweitwohnungssteuer ?

Rebell @, Mittwoch, 13.05.2015 (vor 3263 Tagen)

Es ist zwar erst ein Amtsgerichtsurteil, das gekippt werden könnte, aber es hat möglicherweise ungeahnte Sprengkraft.
http://www.berliner-zeitung.de/home/10808950,10808950.html
Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat den Mietspiegel der Hauptstadt gekippt. Das Zahlenwerk für das Jahr 2013 sei nicht nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt, teilte die Kammer am Montag mit. Demnach kann dieser Mietspiegel nicht wie gesetzlich vorgesehen als Richtschnur bei Mieterhöhungen angelegt werden. Nach dem Urteil genügt auch die Einteilung der Wohnlagen in die Kategorien einfach, mittel und gut anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen nicht.
Das Gericht gab damit einer Vermieterin Recht, die ihre Mieter verklagt hatte, einer Mieterhöhung zuzustimmen.
Alternative Ermittlungen möglich über einzelne Gutachten >Kostenpunkt ca 1000 bis1500 €, pro Objekt !
Welche Auswirkungen hat diese Mietspiegel- Rechtsstreitigkeiten für die Zweitwohnungsteuer?
Im Januar 2014 kippte das Verfassungsgericht die degressiven Staffelungen für die Zwst., somit sind all diese Satzungen rechtswidrig.
Demnächst wird wohl oder Übel das Verfassungsgericht auch die Grundsätzlichen veralteten inzwischen nicht mehr zeitgerechten Berechnungen der Jahresrohmiete aus dem 1964 stammenden Daten wohl für unzulässig erklären. Es handelt sich zwar um die Grundsteuer, aber auch viele Zwst- Satzungen stützen sich auf diese Daten!
Folglich müssen Kommunen wohl Ihre Satzungen zur Erhebung der Zwst. ändern.
Die vorgegebene Richtung – angepasste Jahresrohmietsätze an den Mietspiegel bzw. echte tatsächliche überprüfbare Grundlagen über den Mietwert einer Immobilie bzw. Zweitwohnung.
In den meisten Tourismusorten hat man bisher die enormen Kosten gescheut einen amtlichen Mietspiegel vorzuweisen. Nur in Orten über 100 000.- Einwohner ist amtlicher Mietspiegel gesetzlich vorgeschrieben, z. B. in Städten mit vielen Studenten!
Woher wollen denn diese Kommunen nun Beweise erbringen wie hoch die einzelne Zweitwohnung zu bewerten sei?
Geschätzt ist nicht gewogen!
In der Folge wird jede Kommune zur eigenen Sicherheit entweder pro Zweitwohnung ein Gutachten zu erstellen in Auftrag geben müssen – andernfalls braucht der Steuerbescheid nicht akzeptiert werden. Ohne entsprechenden Nachweis ist ein derartiger Steuerbescheid rechtswidrig.
Wer mietet sich denn eine Wohnung ohne diese vorher zu besichtigen? Je nach Ausführung, Ausstattung und Zustand gibt es eine sinnvolle Verhandlung um den Mietpreis.
Nur Kommunen erlauben sich die Zweitwohnungssteuer ohne jegliche Bewertung der zu besteuernden Wohnung, zu veranlagen. Das stößt auch gegen den Gleichheitsgrundsatz!

Der Gesetzgeber verlangt bei Vermietungsangeboten die Nennung der Ergebnisse im Energieausweis? Vermieter werden immer stärker genötigt, dadurch unnötige Kosten aufgebürdet und auch deshalb müssen die Mieten uferlos steigen - also Preistreiber ist der Gesetzgeber!

Die jüngst beschlossene Mietpreisbremse wird zu einem zahnlosen Tiger verkommen!
Die Zweitwohnungssteuer kann wohl in Zukunft von den Kommunen nicht mehr als erfolgreiche Einnahmequelle ohne Gegenleistung große Freuden auslösen sondern als lästiges Monster mit ungewisser Zukunft bewertet werden.
Viel Kopfzerbrechen bei den Kommunalpolitikern – wie man es macht – es ist immer wieder falsch?


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