Mietspiegel - Sprengkraft auf die Zweitwohnungssteuer ?

René ⌂ @, Montag, 18.05.2015 (vor 3288 Tagen) @ Rebell

Deine Kreativität ist bemerkenswert, irgendwo noch ein Thema für die ZWS erkennen zu wollen.

Ja, das Urteil mag beunruhigend sein. Aber es wird in die nächste Instanz gehen. Und ob es dann pauschal anwendbar sein wird, bleibt ebenso abzuwarten.

Für die ZWS hat es wohl keine Bedeutung. Diese Klage gegen den Mietspiegel wurde geführt, um höhere Mieten durchzusetzen. Wenn also die Stadt in Fällen für unentgeltliche überlassene Nebenwohnungen (oder auch Eigentumswohnungen) weiterhin den Mietspiegel anwendet, würden sich wohl potentielle Kläger ins eigene Fleisch schneiden, wenn die Stadt die ortsübliche Miete durch Vergleichswohnunen ermittelt.

Aus dem Berliner ZWS-Gesetz:

[blockquote]Lässt sich aus dem jeweils gültigen Mietspiegel keine Vergleichsmiete für die Zweitwohnung entnehmen, ist die Steuer nach der ortsüblichen Miete zu bemessen, wie sie sich für vergleichbare Wohnungen am Markt herausgebildet hat.[/blockquote]


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