Ankündigung Zwangsvollstreckung, Köln

Alfred @, Mittwoch, 03.06.2015 (vor 3506 Tagen) @ Matthias72

Im Prinzip ähnelt mein Fall ganz vielen anderen hier.

Durchaus, aber es geht nur am Rande um die ZWSt. Die war allenfalls Auslöser der gegenwärtigen Situation

Jetzt habe ich Post von der Vollstreckungsbehörde bekommen.

Da müsste eine Rechtsbehelf angefügt sein. Den sollest Du diesmal beachten. Ggf. Anwalt einschalten - empfohlen.

Wie z.B. rückwirkende Ummeldung (ja ich weiß, dass das wohl nicht klappt) oder aber meine Erklärung abgeben (natürlich ist die geschätzte Summe höher als die tatsächliche)

Ändert nichts am bestehenden Vollstreckungsbescheid - der muss angegangen werden.


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