gem. Afp - Meldung schaltet sich nun auch der Bundesrat in die Probleme mit den unbeliebten Zweitwohnungsbesitzern ein.
Bundesrat sorgt sich um Wohl der angestammten Inselbewohner.
Der Bund müsse dem Trend Einhalt gebieten, dass immer mehr Dauer-Bewohner bbesonders der ostfriesischen Inseln durch Eigentümer verdrängt würden, die nur zeitwise dort leben, beklagte der Bundesrat in Beschluss. Mittlerweile verdränge die temporäre Nutzung von Wohnungen und Häusern das dauerhafte, aber auch nicht touristische Wohnen "tote Zonen, da die Zweitwohnungen die überwiegende Zeit leer stünden. Deshalb solle der Bund das Baugestzt ändern.
so veröffentlicht heute 13.06.2015 in Augsburger Allgemeine!
Fakt ist - das ist nicht nur auf den Inseln so- in ganz Deutschland ist diese Entwicklung in allen touristischen Gegenden der Fall. trotz Erhebung der Zweitwohnungssteuer war der Trend nicht aufzuhalten.
Ganz einfach Abhilfe könnte sein: Alle Zweitwohnungen beschlagnehmen und mit Flüchtlingen aus Afrika besiedeln - damit würden 2 Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden, die Leerstehenden Wohnungen würden somit mit Erstwohnsitzbürgern belegt, im kommunalen Finanzausgleich bekommt doch jede Kommune pro Erstwohnsitzbürger im Minimum € 1000.- zugeteilt und man hätte dieses lästige unerwünschte Volk von Zweitwohnungsbürgern wirklich los.
über Bundesrat Zweitwohnungsbesitzer abschießen
Schmunzel , Samstag, 13.06.2015 (vor 3496 Tagen) @ Rebell
Wäre vielleicht gar nicht schlecht, die Meldung zu verlinken, denn so hängt Meldung und persönliche Kommentierung quasi an einem Faden.
Zum Beispiel so:
http://www.zeit.de/news/2015-06/12/deutschland-bundesrat-sorgt-sich-um-wohl-der-inselbe...
Wenn ich mich erinnere, dann war dies hier ein Thema zur ZWS und auch wenn ich meine, dass es klarer Forenregeln bedürfte, so hatte sich der Administrator zu einem Punkt recht klar positioniert:
http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=17134
Nun taucht das Thema schon wieder auf und hat zur eigentlichen Meldung keinen Bezug.
Wenn es in dieser Sache Betroffene gibt, dann eher auf der anderen Seite des Besitzspektrums:
http://www.mdr.de/sachsen/bautzen/goerlitz-asylbewerber-studentenwohnheim100.html
http://www.mdr.de/sachsen/studentenheim-goerlitz100_cpage-2_zc-212b8ab3_zs-9f2fcd56.htm...
Was den Studenten nicht gefiel:
https://www.openpetition.de/petition/online/solidaritaet-fuer-die-studierenden-im-wohnh...
Habe ich zwar schon mal gefragt:
Gibt es überhaupt einen Beleg dafür, dass es für Flüchtlinge einen kommunalen Finanzausgleich gibt?
Ich meine – NEIN.
Der Ausgleich selbst beträgt in Nürnberg etwa 170 Euro und in Chemnitz 100 Euro.(Quelle Nürnberg: Herr Dr. Maly am 27. Mai 2015 auf Nachfrage // Quelle Chemnitz: Herr Gintschel (die Linke ) auf Nachfrage)
Also schon mal 2 Städte, wo der Betrag doch deutlich von 1000 Euro entfernt ist.
Übrigens zeigt zumindest die ZWS-Satzung von Erfurt
http://www.erfurt.de/mam/ef/rathaus/stadtrecht/2/2115.pdf. dass
auch Besitzer von Zweitwohnungen nicht der ZWS unterliegen, wenn:
„(7) Nicht der Steuer unterfallen
Zweitwohnungen, die nachweislich ganz oder überwiegend zum Zwecke der Einkommenserzielung (Geld- und Vermögensanlagen) gehalten werden. Eine ganz oder überwiegende Haltung zur Einkommenserzielung liegt vor, wenn die Zweitwohnung unter solchen objektiven Gesamtumständen innegehabt wird, die erkennen lassen, dass eine Eigennutzung der Zweitwohnung durch den Inhaber oder dessen Angehörige nur für einen Zeitraum von weniger als drei Monaten im Kalenderjahr vorgesehen ist.“
über Bundesrat Zweitwohnungsbesitzer abschießen
Rebell , Samstag, 13.06.2015 (vor 3496 Tagen) @ Schmunzel
Wäre vielleicht gar nicht schlecht, die Meldung zu verlinken, denn so hängt Meldung und persönliche Kommentierung quasi an einem Faden.
Zum Beispiel so:
http://www.zeit.de/news/2015-06/12/deutschland-bundesrat-sorgt-sich-um-wohl-der-inselbe...Wenn ich mich erinnere, dann war dies hier ein Thema zur ZWS und auch wenn ich meine, dass es klarer Forenregeln bedürfte, so hatte sich der Administrator zu einem Punkt recht klar positioniert:
http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=17134Nun taucht das Thema schon wieder auf und hat zur eigentlichen Meldung keinen Bezug.
Wenn es in dieser Sache Betroffene gibt, dann eher auf der anderen Seite des Besitzspektrums:
http://www.mdr.de/sachsen/bautzen/goerlitz-asylbewerber-studentenwohnheim100.html
http://www.mdr.de/sachsen/studentenheim-goerlitz100_cpage-2_zc-212b8ab3_zs-9f2fcd56.htm...
Was den Studenten nicht gefiel:
https://www.openpetition.de/petition/online/solidaritaet-fuer-die-studierenden-im-wohnh...Habe ich zwar schon mal gefragt:
Gibt es überhaupt einen Beleg dafür, dass es für Flüchtlinge einen kommunalen Finanzausgleich gibt?
Ich meine – NEIN.
Doch sobald diese aus dem Aufnahmelager in einer Gemeinde Einzug gehalten halten haben sind es Erstwohnsitzbürger und die Kommune hat Anspruch auf kommunalen Finanzausgleich.
Der Ausgleich selbst beträgt in Nürnberg etwa 170 Euro und in Chemnitz 100 Euro.(Quelle Nürnberg: Herr Dr. Maly am 27. Mai 2015 auf Nachfrage // Quelle Chemnitz: Herr Gintschel (die Linke ) auf Nachfrage)
Also schon mal 2 Städte, wo der Betrag doch deutlich von 1000 Euro entfernt ist.
Ja das ist durchaus möglich, je höher die Bedürftigkeit - hängt von der Verschuldung ab - je höher verschuldet desto höher der KFAG.
Hier ein Auszug aus Südkurier Meldung über Kosntanz:Als Zensus 2011 bezeichnet, kamen die Landesstatistiker zu einer erheblich geringeren Einwohnerzahl auch für Konstanz. Das hat geringere Zuweisungen durch das Land zur Folge. Pro Einwohner mit Hauptwohnsitz erhält Konstanz um die 1000 Euro. Eine Musterklage von Kommunen gegen die aus ihrer Sicht falsche Berechnungsmethode läuft noch. Eine Argumentation für dieses Verfahren war, dass sich vor allem in Uni-Städten viele Bürger nicht an- oder abmeldeten. Weiteres Wachstum ist in Konstanz absehbar. Bis zum Jahr 2013 will die Stadt rund 5300 neue Wohnungen schaffen.
Übrigens zeigt zumindest die ZWS-Satzung von Erfurt
http://www.erfurt.de/mam/ef/rathaus/stadtrecht/2/2115.pdf. dass
auch Besitzer von Zweitwohnungen nicht der ZWS unterliegen, wenn:
Jede Kommune hat im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung das Recht und die Möglichkeit selbst in den Satzungen festzulegen!
„(7) Nicht der Steuer unterfallen
Zweitwohnungen, die nachweislich ganz oder überwiegend zum Zwecke der Einkommenserzielung (Geld- und Vermögensanlagen) gehalten werden. Eine ganz oder überwiegende Haltung zur Einkommenserzielung liegt vor, wenn die Zweitwohnung unter solchen objektiven Gesamtumständen innegehabt wird, die erkennen lassen, dass eine Eigennutzung der Zweitwohnung durch den Inhaber oder dessen Angehörige nur für einen Zeitraum von weniger als drei Monaten im Kalenderjahr vorgesehen ist.“
Im Bayerischen Wald und Oberbayerns Kommunen gibt z.B. in den Satzungen verankert, Steuerminderungen bei Vermietung bzw. Eigennutzungsbeschränkung auf 2 Wochen im Jahr z.B. fällt 25 % Jahressteuer an bei 1 Monat Eigennutzung 50 % Zwst bei 2 Monaten Eigennutzung sind 75 % der Jahressteuer fällig.
Es gibt inzwischen Urteile, wenn z.B. eine reine Kapitalanlage ohne Nutzung und ohne Vermietung - so eine Wohnung vorgehalten wird, entfällt die Zweitwohnungssteuer gänzlich. Nachweis kann erbracht werden über O.OO l. Wasserverbrauch und keinen Stromverbrauch über ein gnzes Jahr !!
über Bundesrat Zweitwohnungsbesitzer abschießen
Rebell , Sonntag, 14.06.2015 (vor 3496 Tagen) @ Schmunzel
Der Ausgleich selbst beträgt in Nürnberg etwa 170 Euro und in Chemnitz 100 Euro.(Quelle Nürnberg: Herr Dr. Maly am 27. Mai 2015 auf Nachfrage // Quelle Chemnitz: Herr Gintschel (die Linke ) auf Nachfrage)
Also schon mal 2 Städte, wo der Betrag doch deutlich von 1000 Euro entfernt ist.
Ach liebe Forumsteilnehmer, wenn da noch jemand den Aussagen von Führungspolitikern Glauben schenkt, dann ist es nötig genau hinzuhören und konsequent Messtrauen entgegenbringen. Wenn ein Herr Dr. Maly als Representant vom Städtetag etwas erzählt, dann kommt es ganz wichtig darauf an vor wem er was erzählt.
Mit der Behauptung im Finanzausgleich nur etwa 170 € ( Chemnitz 100 €) dann sollte er gefälligst dazu sagen es sind u.U. "Schlüsselzuweisungen" denn im Kommunalen Finanzausgleich bekommt Nürnberg bestimmt wesentlich mehr als 1000 € pro Erstwohnsitzbürger.
Hiermit sei ein Blick in die Statistik des grünen Landes Baden-Württemberg wohl hilfreich, da findet man keine Kommune unter € 1000.-- im KFAG
bw.de/FinSteuern/Landesdaten/KFAG_Steuerkr.asp?y=2015
Also bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen und schon gar nicht alles glauben was die Kommunalpolitiker erzählen. In Bayern haben Diese über viele Jahre behauptet in Bayern es gäbe für Nebenwohnsitze keine Zuwendungen - dabei hat es sich nach 5 Jahren Recherche herausgestellt, dass Bayern als einziges Land seit 1988 doch Schlüsselzuweisungen für Nebenwohnsitze in Höhe von 35 000 000 € jährlich an diese Kommunen verteilt. nachdem nun die "Benachteiligten" (es sind Kommunen ohne Zwst-Satzuangen) eine Sammelmusterklage erhoben haben, hat man nun Beschlüsse im Landtag gefasst - dies "Ungerechtigkeit" nun endgültig abzuschaffen allerdings verzögert über 5 Jahre in 20 %igen Schritten letztmals 2019!
nun ist das Geschrei und 'Gejammere riesengroß aber ich habe noch keinen Kommentar entdeckt, dass man reumütig doch 10 Jahre nur gelogen hätte.
Das ist politische Ehrerbietung für das dümmliche Volk!!! Das dramtische daran ? Das Volk glaubt alles was und wie man es verkauft!!
über Bundesrat Zweitwohnungsbesitzer abschießen
Alfred , Montag, 15.06.2015 (vor 3494 Tagen) @ Schmunzel
Übrigens zeigt zumindest die ZWS-Satzung von Erfurt
http://www.erfurt.de/mam/ef/rathaus/stadtrecht/2/2115.pdf. dass
auch Besitzer von Zweitwohnungen nicht der ZWS unterliegen, wenn:
„(7) Nicht der Steuer unterfallen
Zweitwohnungen, die nachweislich ganz oder überwiegend zum Zwecke der Einkommenserzielung (Geld- und Vermögensanlagen) gehalten werden. ...
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Interessante Rechtsauffassung: Inhaber von Zweitwohnungen unterliegen in Erfurt (u.a. Städten nicht der Zweitwohnungsteuer, wenn es sich bei der Wohnung nicht um eine Zweitwohnung handelt.