ZWS als Studentin in Dresden

Christian @, Donnerstag, 15.02.2007 (vor 6519 Tagen) @ lola

Hallo Lola,

eine Bußgeldgefahr sehe ich nicht unbedingt.

Beispiel:
Eine Studentin, die nach Dresden gezogen ist, um dort ihr Studium aufzunehmen, war sich sicher, dass sie nach dem 1. Semester Dresden wieder verlassen würde. Trotzdem brauchte sie natürlich in Dresden eine Bleibe. Sie hat eine Wohnung angemietet und bezogen, sich aber nicht angemeldet, denn das Sächsische Meldegesetz besagt in § 16 (Ausnahmen) Abs. 1

Solange jemand für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, werden Meldepflichten nach § 10 Abs. 1 und 2 (An- und Abmeldung) nicht begründet, wenn er für nicht länger als sechs Monate eine weitere Wohnung bezieht.

Nachdem das Semester fast rum war, wollte sie dann doch in Dresden und der dort bezogenen Wohnung bleiben. Da sich ihre Absicht geändert hatte, musste sie sich jetzt natürlich anmelden. Sie hat sich korrekt mit Nebenwohnung angemeldet, weil sie sich vorwiegend in ihrem Heimatort aufhält und dort eine Einliegerwohnung im Haus ihrer Eltern nutzt. Es hat sie keiner gefragt, warum sie sich erst jetzt anmeldet. Aber wenn es denn so gewesen wäre, hätte sie das wie oben aufgeführt erklärt.

Jetzt kämpft sie allerdings mit dem Steueramt DD wegen der angeblichen Zweitwohnungsteuer die man von ihr will. Ob Dresden das Geld behalten darf> Ich glaube nicht.

Vielleicht trifft irgendwas aus dem Beispiel auch für Dich zu - nutze es.

Zu Deinen sonstigen Überlegungen:
Es gibt in Dresden keine Sonderregelung für Studenten - das wäre rechtswidrig (was, wenn ich recht überlege, eigentlich kein Grund ist). DD zahlt auch keine Umzugbeihilfe, sie nennen das nur so. Tatsächlich verwendet die Stadt Steuergelder, um anderen Kommunen die Bürger abzujagen. Für 1x EURO 150.-- kassiert DD jährlich für mit Hauptwohnung (oder alleiniger Wohnung) gemeldete Bürger ca. EURO 500,-- bis 700,--. Ein gutes Geschäft für DD - ein schlechtes für den Steuerzahler. Aber mit Speck fängt man Mäuse und kann noch dazu den großzügigen Stadtvater spielen.

Hat aber nichts mit dem Melderecht zu tun. Deine Lebens- und Wohnverhältnisse sind bestimmend für Deinen Meldestatus - nichts anderes. Wenn Du Dich in DD mit Hauptwohnung anmeldest, ist die einzige Voraussetzung dafür, dass Du Dich dort vorwiegend aufhältst. Oder umgekehrt: wenn Du Dich vorwiegend in DD aufhalten wirst, hast Du Dich dort mit Hauptwohnung zu melden.

Noch Fragen>

Gruß


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