Erstwohnsitz u. Zweitwohnsitz tauschen
Hallo,
auf einigen Inet Seiten ist zu lesen, die Zweitwohnsitzsteuer lasse sich durch einen einfachen Trick umgehen, indem Erst- und Zweitwohnsitz getauscht werden, falls an einem Ort keine Zweitwohnsitzssteuer anfällt.
Der Erstwohnsitz ist aber doch durch das Meldegesetz klar definiert, als die vorwiegend benutzte Wohnung.
Kann mich jemand aufschlauen, wie das gehen soll.
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- Erstwohnsitz u. Zweitwohnsitz tauschen -
Rezzo,
05.08.2015
- Erstwohnsitz u. Zweitwohnsitz tauschen - Rebell, 07.08.2015
- Erstwohnsitz u. Zweitwohnsitz tauschen - René, 11.08.2015