Erstwohnsitz u. Zweitwohnsitz tauschen

René ⌂ @, Dienstag, 11.08.2015 (vor 3437 Tagen) @ Rezzo

Es gibt Menschen, bei denen sich die "vorwiegend benutzte Wohnung" nicht zweifelsfrei ermittelbar ist. Und ein klein wenig Glaskugel ist ja auch dabei (was weiß ich, ob ich in den nächsten Monaten mehr in A oder in B bin?). Diese Personen könnten dann in der Tat den Status der Wohnsitze tauschen.

Die Konsequenzen der Ummeldung sind hier beschrieben (z.B. Wahlrecht):
http://zweitwohnsitzsteuer.de/?page=ummeldung

Aber: Es gibt auch viele Menschen, bei denen es eben keinerlei Zweifel gibt. Und ebenso, das hat Rebell schon genannt, ist ja auch nicht sichergestellt, dass die andere Kommune keine ZWS erhebt oder ggf. auch in einem Jahr einführt oder erhöht.


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