Zweitwohnsitz abgelehnt
Hallo Forum,
dass Thema gibt es sicherlich so ähnlich schon im Forum, nur leider bin ich aus den Antworten nicht ganz schlau geworden.
Situation:
Ich habe in Stadt X studiert, lebte mit meiner Freundin (die dort arbeitet) in einer gemeinsamen Wohnung, meine Familie lebt in der Stadt, ich habe dort nach wie vor Vereinsmitgliedschaften.
Leider musste ich für den Berufseinstieg in ein anderes Bundesland umziehen 500km entfernt.
Aufgrund meines sozialen Umfeldes fahre eich jedoch jedes Wochenende "nach Hause".
Die Wohnung in Stadt X will ich weiterhin mit meiner Freundin bewohnen.
Am Arbeitsplatz habe ich mir eine Wohnung gemietet, da man 500km nicht pendeln kann. Ich wollte sie als Zweitwohnsitz anmelden und sowohl die Miete als auch die Fahrten von der Steuer absetzen.
In der Anmeldung habe ich als Begründung geschrieben: Lebensmittelpunkt, soziale Kontakte, Familie in X.
Jetzt wurde mir postalisch mitgeteilt, dass Haupt- und Nebenwohnsitz getauscht wurden. Da ich eine 5-Tage Woche arbeite, sei dies der Hauptwohnsitz. Der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen in Stadt X sei diesem unterzuordnen.
Im Netz fand ich dazu:
Bei ledigen Arbeitnehmern befindet sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen an dem Wohnort, zu dem die engeren persönlichen Beziehungen bestehen. Die persönlichen Beziehungen können ihren Ausdruck besonders in Bindungen an Personen, z. B. Eltern, Verlobte, Freundes- und Bekanntenkreis, finden, aber auch in Vereinszugehörigkeiten und anderen Aktivitäten.
Was heisst das jetzt für mich ? Die Aussagen widersprechen sich.
Mir geht es vor allem darum, die durch die Arbeitsaufnahme entstandenen Kosten steuermindernd zu berücksichtigen. Geht das auch, wenn in Stadt X (Familie, Freundin) die Zweitwohnung ist ?
Irgendwie hält sich doch jeder Vollzeitbeschäftigte mit Zweitwohnung nach der Logik des Amtes mehr am Ort der Arbeit auf, sonst könnte er doch pendeln ?
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!