Zweitwohnsitz abgelehnt

djrocco, Samstag, 12.09.2015 (vor 3405 Tagen)

Hallo Forum,

dass Thema gibt es sicherlich so ähnlich schon im Forum, nur leider bin ich aus den Antworten nicht ganz schlau geworden.

Situation:

Ich habe in Stadt X studiert, lebte mit meiner Freundin (die dort arbeitet) in einer gemeinsamen Wohnung, meine Familie lebt in der Stadt, ich habe dort nach wie vor Vereinsmitgliedschaften.

Leider musste ich für den Berufseinstieg in ein anderes Bundesland umziehen 500km entfernt.

Aufgrund meines sozialen Umfeldes fahre eich jedoch jedes Wochenende "nach Hause".

Die Wohnung in Stadt X will ich weiterhin mit meiner Freundin bewohnen.

Am Arbeitsplatz habe ich mir eine Wohnung gemietet, da man 500km nicht pendeln kann. Ich wollte sie als Zweitwohnsitz anmelden und sowohl die Miete als auch die Fahrten von der Steuer absetzen.

In der Anmeldung habe ich als Begründung geschrieben: Lebensmittelpunkt, soziale Kontakte, Familie in X.

Jetzt wurde mir postalisch mitgeteilt, dass Haupt- und Nebenwohnsitz getauscht wurden. Da ich eine 5-Tage Woche arbeite, sei dies der Hauptwohnsitz. Der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen in Stadt X sei diesem unterzuordnen.

Im Netz fand ich dazu:

Bei ledigen Arbeitnehmern befindet sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen an dem Wohnort, zu dem die engeren persönlichen Beziehungen bestehen. Die persönlichen Be­ziehungen können ihren Ausdruck besonders in Bindungen an Personen, z. B. Eltern, Ver­lobte, Freundes- und Be­kanntenkreis, finden, aber auch in Vereinszugehörigkeiten und anderen Aktivitäten.

Was heisst das jetzt für mich ? Die Aussagen widersprechen sich.
Mir geht es vor allem darum, die durch die Arbeitsaufnahme entstandenen Kosten steuermindernd zu berücksichtigen. Geht das auch, wenn in Stadt X (Familie, Freundin) die Zweitwohnung ist ?

Irgendwie hält sich doch jeder Vollzeitbeschäftigte mit Zweitwohnung nach der Logik des Amtes mehr am Ort der Arbeit auf, sonst könnte er doch pendeln ?

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!

Zweitwohnsitz abgelehnt

Alfred @, Samstag, 12.09.2015 (vor 3405 Tagen) @ djrocco

Jetzt wurde mir postalisch mitgeteilt, dass Haupt- und Nebenwohnsitz getauscht wurden. Da ich eine 5-Tage Woche arbeite, sei dies der Hauptwohnsitz. Der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen in Stadt X sei diesem unterzuordnen.

Wenn da wirklich "Haupt -und Nebenwohnsitz" stand, ist das Personal der Meldebehörde der Stadt schlecht erzogen.

Im Netz fand ich dazu:
Bei ledigen Arbeitnehmern befindet sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen an dem Wohnort, zu dem die engeren persönlichen Beziehungen bestehen. Die persönlichen Be­ziehungen können ihren Ausdruck besonders in Bindungen an Personen, z. B. Eltern, Ver­lobte, Freundes- und Be­kanntenkreis, finden, aber auch in Vereinszugehörigkeiten und anderen Aktivitäten.

Wo hast Du das gelesen? Bestimmt nicht im Meldegesetz.

Mir geht es vor allem darum, die durch die Arbeitsaufnahme entstandenen Kosten steuermindernd zu berücksichtigen. Geht das auch, wenn in Stadt X (Familie, Freundin) die Zweitwohnung ist?

Ob Nebenwohnung oder Hauptwohnung ist einkommensteuerrechtlich für die doppelte Haushaltsführung uninteressant. Allerdings kann u.U. snc Deinem Lebensmittelpunkt ZWSt fällig werden.

Irgendwie hält sich doch jeder Vollzeitbeschäftigte mit Zweitwohnung nach der Logik des Amtes mehr am Ort der Arbeit auf, sonst könnte er doch pendeln ?

Richtig, so ist es. Deswegen ist nach dem Gesetz dort auch die Hauptwohnung zu registrieren.

Zweitwohnsitz abgelehnt

djrocco, Sonntag, 13.09.2015 (vor 3404 Tagen) @ Alfred

Zunächst vielen Dank!

Im Netz fand ich dazu:

Bei ledigen Arbeitnehmern befindet sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen an dem Wohnort, zu dem die engeren persönlichen Beziehungen bestehen. Die persönlichen Be­ziehungen können ihren Ausdruck besonders in Bindungen an Personen, z. B. Eltern, Ver­lobte, Freundes- und Be­kanntenkreis, finden, aber auch in Vereinszugehörigkeiten und anderen Aktivitäten.

Wo hast Du das gelesen? Bestimmt nicht im Meldegesetz.

Hier

Mir geht es vor allem darum, die durch die Arbeitsaufnahme entstandenen Kosten steuermindernd zu berücksichtigen. Geht das auch, wenn in Stadt X (Familie, Freundin) die Zweitwohnung ist?

Ob Nebenwohnung oder Hauptwohnung ist einkommensteuerrechtlich für die doppelte Haushaltsführung uninteressant. Allerdings kann u.U. snc Deinem Lebensmittelpunkt ZWSt fällig werden.

Das ist eigentlich für mich der entscheidende Punkt. Kann ich dann die Miete für meine Hauptwohnung steuerlich absetzen ? Bei Fahrtkosten ist es egal,stimmt. Aber wie ist das bei der Miete?

Nebenwohnung abgelehnt

Alfred @, Sonntag, 13.09.2015 (vor 3404 Tagen) @ djrocco

Die Kosten für die Wohnung am Arbeitsort können abgesetzt werden. Daran denken: Auch Möbel usw. verursachen Kosten.

Nebenwohnung abgelehnt

Alfred @, Sonntag, 13.09.2015 (vor 3404 Tagen) @ djrocco

Hier

Das ist Einkommensteuerrecht. Der Begriff der Zweitwohnung kommt weder dort noch im Melderecht vor. Die durch unterschiedslose Verwendung entstehende Verwirrung ist dann unvermeidlich.

Zweitwohnsitz abgelehnt

René ⌂ @, Mittwoch, 23.09.2015 (vor 3394 Tagen) @ djrocco

Wo hast Du das gelesen? Bestimmt nicht im Meldegesetz.

Hier

Da die Frage immer wieder auftaucht, habe ich sie in den FAQ ergänzt.

Wie Alfred schon anklingen ließ: Melderecht und Steuerrecht sind zwei verschiedene Dinge. Für die Steuer ist entscheidend, dass du tatsächlich Aufwand einer weiteren Wohnung hast und auch die erste Wohnung bewohnst.

Ich habe den Seitenbetreiber mal darauf hingewiesen.