Schwimmende Ferein-Häuser auf Sylt
Ich verstehe deine Frage nicht. Geht es dir darum, dass die Wasserfläche nicht mehr zur Kommune gehört? Oder willst du auf die Aufwandsdebatte hinaus. Das wäre aber irrsinnig, denn auch der (privat betriebene) Steg hat am anderen Ende einen öffentlichen Verkehrserschließung auf Land, wobei selbst das irrelevant für den ZWS-Steuerstatus ist.
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Rebell,
30.08.2015
- Schwimmende Ferein-Häuser auf Sylt - René, 23.09.2015