Wo melde ich welche Wohnung an?

Alfred @, Mittwoch, 07.10.2015 (vor 3335 Tagen) @ Gaiasduhter

Nur der Form halber: Angemeldet werden Wohnungen; nicht Wohnsitze und da geht es beim Nutzen mehrerer Wohnungen um Haupt- und Nebenwohnung.

Die Tochter muss mit beiden Wohnungen registriert werden, da sie beide nutzt.

Bei vier Tagen in M. und drei Tagen in N. ist auf den ersten Blick die Hauptwohnung in M. und die Nebenwohnung in N. Wegen der Zweitwohnungsteuer bei einer möglichen Nebenwohnung in N. fehlt mir noch eine Information: Wer ist die Mieterin - und damit die Inhaberin - der Nürnberger Wohnung?

Wenn man es unbedingt will und "genau" nachrechnet, könnte der vorwiegende Aufenthalt eventuell auch in N. sein und dann wäre dort die Hauptwohnung. Dann fällt in M. Zweitwohnungsteuer für das Innehaben der Nebenwohnung an.


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