ZWSt bei teilgewerblicher Nutzung
Dann ist es eine Wohnung, als solche melderechtlich zu erfassen und wenn es sich um die Nebenwohnung handelt, wird Zweitwohnungsteuer fällig. Ob man mit Erfolg den gewerblich genutzten Teil aus der Miete herausrechnen kann, entzieht sich meiner Kenntnis.
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Alexander_W,
26.10.2015
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Alfred,
26.10.2015
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René,
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