ZWSt bei teilgewerblicher Nutzung
Ja das ist richtig, aber gilt das auch wenn die Wohnung teilgewerblich, also wenn beispielsweise nur ein Raum der Wohnung gewerblich genutzt wird?
Wie alfred schon schrieb, ist es dann eine Wohnung. Die Frage wird dann sein, ob du auch für den Anteil der Wohnräume ZWS zahlen musst, die gewerblich genutzt sind.
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Alexander_W,
26.10.2015
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Alfred,
26.10.2015
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