Sylt erhöht Druck auf Zweitwohnungen

René ⌂ @, Montag, 02.11.2015 (vor 4022 Tagen) @ Rebell

1. Das Problem mit der Einheitswert betrifft nicht nur die ZWS, sondern die Grundsteuer. Auch wenn die konkrete Kaltmiete logischer erscheint, gibt es auch gute Gründe, kein weiteres Berechnungsverfahren einzuführen. Beide Seiten haben Pro und Contra. Natürlich ist es blöd, dass der Bund nun schon seit einigen Jahren seinen Hausaufgaben nicht nachkommt.

2. In B-Plänen kann nur die baurechtliche Nutzung festgesetzt werden. Konkret betrifft es Fragen zwischen Wohnung, Ferienwohnung (=Gewerbe) und Wochenendhaus (=nur gelegentliche Nutzung). Ob der Bewohner dann als Hauptwohnung oder Nebenwohnung genutzt wird, spielt keine Rolle.


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