Stadt Gießen fordert Zweitwohnungsteuer

Alfred @, Montag, 23.11.2015 (vor 3549 Tagen) @ Philipp10

Ich habe bis vor 3 Jahren in Gießen studiert und dort auch meinen Zweitwohnsitz gemeldet.

Streiche "meinen Zweitwohnsitz" und setze "meine Nebenwohnung".

Als Steuerschuldner kein Geld zu haben, spielt für das Eintreiben einer Steuer keine Rolle.

Nach meiner Auffassung – und wohl auch der des BVerwG – darf die Erhebung der Zweitwohnungsteuer nicht allein an die formale Anmeldung einer Wohnung als Nebenwohnung geknüpft werden. Das BVerwG hat in seinem Urteil vom 13.05.2009 – Az. 9 C 7.08 im Namen des Volkes u.a. entschieden, dass Bundesrecht dann verletzt ist, „wenn selbst nachweislich unrichtige melderechtliche Verhältnisse für die Steuerpflicht maßgebend sind. So darf mangels eines tatsächlichen Aufwands etwa der Einwand nicht irrelevant sein, die als Nebenwohnung gemeldete Wohnung sei tatsächlich aufgegeben worden oder werde als Hauptwohnung genutzt. Es muss also im Einzelfall bei nachweislich unrichtigen Meldeverhältnissen auf die tatsächliche Wohnsituation ankommen.

Von dieser Entscheidung solltest Du Gebrauch machen und Widerspruch einlegen. Der Haken liegt allerdings bei den NACHWEISLICH unrichtigen melderechtlichen Verhältnissen. Diesen Nachweis musst Du erbringen.


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