Leipziger Satzung gekippt Oberstdorfer rechtmäßig ???

Alfred @, Donnerstag, 04.02.2016 (vor 2996 Tagen) @ Rebell

Der Kläger, der mit Erstwohnsitz in Bayern gemeldet war, hatte die Wohnung seiner Mutter in Leipzig als seine Nebenwohnung gemeldet.

Wenn ich das so lese, kommt sofort die Frage hoch: War der bei seiner Mutter mit Nebenwohnung registrierte Kläger überhaupt Inhaber der Wohnung? Wenn nicht, wäre er, völlig unabhängig von der Satzung, nicht steuerpflichtig. Oder handelt es sich hier um einen der Fälle, in denen die Stadt meint, jeden Nutzer einer Nebenwohnung besteuern zu dürfen, und keiner merkt es?


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