Zweitwohnsitzsteuer in Berlin

rose16, Mittwoch, 24.02.2016 (vor 3229 Tagen)

Ich bin berufstätige in Niedersachsen, dort habe ich Wohnung gemietet und als Hauptwohnsitz gemeldet, sonst bekommt mein Kind keinen Kita-Platz!!!. Meine Familie bzw. mein Lebensmittelpunkt in Berlin zwangsläufig als Zweitwohnsitz angemeldet, Was nun!, Finanzamt Berlin verlangt von mir Zweitwohnsitzsteuer???

Zweitwohnsitzsteuer in Berlin

Rebell @, Mittwoch, 24.02.2016 (vor 3229 Tagen) @ rose16

Ich bin berufstätige in Niedersachsen, dort habe ich Wohnung gemietet und als Hauptwohnsitz gemeldet, sonst bekommt mein Kind keinen Kita-Platz!!!. Meine Familie bzw. mein Lebensmittelpunkt in Berlin zwangsläufig als Zweitwohnsitz angemeldet, Was nun!, Finanzamt Berlin verlangt von mir Zweitwohnsitzsteuer???


Das dürfte wohl logisch sein wenn man Nebenwohnsitz anmeldet !!

Diese Angaben sind zu wenig um eine vernünftige Beurteilung -

Was zählt zu der Familie in Berlin ? Lebensmittelpunkt
ledig ?
verheiratet?
Kinder ?
Wer ist berufstätig
in welcher Kommune in Nidersa<chsen berutstätig ?

Zweitwohnsitzsteuer in Berlin

rose16, Mittwoch, 24.02.2016 (vor 3229 Tagen) @ Rebell

ich bin eine Frau, die in Niedersachsen berufstätig bedingt
ich habe mein ganzes leben in berlin mit meiner Famlie (Eheman , und 4 Kinder)gelebt und selbstverständlich gemeldet
Mein Lebensmittelpunkt ist Berlin wo meine ganze Familie lebt
Meine Anmeldung bzw. meine zweite kleine Wohnsitz in Niedersachsen war bedingt wegen meiner Arbeit
Am Anfang war Hauptmelde ist meiner größere Wohnung mit meiner Familie in Berlin

Mein 4 jähriges Kind konnte keinen Kita-Platz in Niedersachsen solange mein Kind keinen Hauptmeldeplatz in Niedersachsen hat.

Aus dem Grund müsste ich mit meinem Kind in Niedersachsen als Hauptmelde Wohnung.

Ich fahre oft nach Berlin, weil meine andere Kinder mich brauchen

So ist die Geschicht
Ich danke Ihnen für Ihren Rat

Zweitwohnsitzsteuer in Berlin

rose16, Mittwoch, 24.02.2016 (vor 3229 Tagen) @ Rebell

ich bin eine Frau, die in Niedersachsen berufstätig bedingt
ich habe mein ganzes Leben in Berlin mit meiner Familie (Ehemann und 4 Kinder) verbracht und selbstverständlich hauptgemeldet.

Mein Lebensmittelpunkt ist Berlin wo meine ganze Familie lebt!!!
Meine Anmeldung bzw. meine zweite kleine Wohnsitz in Niedersachsen war bedingt wegen meiner Arbeit. Anfänglich war meine kleine Wohnung als zweite Wohnung angemeldet
Hauptmelde-Wohnung ist in Berlin geblieben, wo meiner Familie lebt und meine größere Wohnung ist
Mein 4-jähriges Kind konnte keinen Kita-Platz in Niedersachsen kriegen solange mein Kind nicht in Niedersachsen hauptgemeldet ist.

Aus dem Grund müsste ich meine kleine Wohnung mit meinem Kind in Niedersachsen als HauptmeldeWohnung melden.

Ich fahre oft nach Berlin, weil meine anderen Kinder mich brauchen.
Meine gezahlte Lohnsteuer wird in Berlin gezahlt, weil mein Mann dort lebt!!!

So ist die Geschichte

Ich danke Ihnen für Ihren Rat

Zweitwohnsitzsteuer in Berlin

rose16, Mittwoch, 24.02.2016 (vor 3229 Tagen) @ Rebell

ich bin eine Frau, die in Niedersachsen berufstätig bedingt
ich habe mein ganzes Leben in Berlin mit meiner Familie (Ehemann und 4 Kinder) verbracht und selbstverständlich hauptgemeldet.

Mein Lebensmittelpunkt ist Berlin wo meine ganze Familie lebt!!!
Meine Anmeldung bzw. meine zweite kleine Wohnsitz in Niedersachsen war bedingt wegen meiner Arbeit. Anfänglich war meine kleine Wohnung als zweite Wohnung angemeldet
Hauptmelde-Wohnung ist in Berlin geblieben, wo meiner Familie lebt und meine größere Wohnung ist
Mein 4-jähriges Kind konnte keinen Kita-Platz in Niedersachsen kriegen solange mein Kind nicht in Niedersachsen hauptgemeldet ist.

Aus dem Grund müsste ich meine kleine Wohnung mit meinem Kind in Niedersachsen als HauptmeldeWohnung melden.

Ich fahre oft nach Berlin, weil meine anderen Kinder mich brauchen.
Meine gezahlte Lohnsteuer wird in Berlin gezahlt, weil mein Mann dort lebt!!!

So ist die Geschichte

Ich danke Ihnen für Ihren Rat

Zweitwohnsitzsteuer in Berlin

Rebell @, Mittwoch, 24.02.2016 (vor 3229 Tagen) @ rose16

Ich bin berufstätige in Niedersachsen, dort habe ich Wohnung gemietet und als Hauptwohnsitz gemeldet, sonst bekommt mein Kind keinen Kita-Platz!!!. Meine Familie bzw. mein Lebensmittelpunkt in Berlin zwangsläufig als Zweitwohnsitz angemeldet, Was nun!, Finanzamt Berlin verlangt von mir Zweitwohnsitzsteuer???

Auf Grund Ihrer Schilderung greift hier die gerichtliche Entscheidung über den Schutz der Familie - dieses müsste vom Finanzamt anerkannt werden.
Sollten Sie schon einen Steuerbescheid vorliegen haben, so ist es ratsam innerhalb der Einspruchsfrist Widerspruch einzulegen.
Dazu könnte jeder Verwaltungsjurist dienlich und erfolgreich sein.
Hier im Forum ist es nicht ungefährlich für den Ratschlag ???
Sollte Ihnen allerdings nur ein Fragebogen als "Steuererklärung" vorliegen, dann dürfte es genügen, wenn aufgeführt ist, dass Ihnen der Schutz der Familie zusteht.

Weitere Fragen hier im Forum - es gibt auch Alfred oder Rene für entsprechende "Erfahrungsaustausch- Argumente" die gegen eine Zwst sprechen.

Bitte auch nach Erfolg oder Misserfolg hier nochmals berichten!

Viel Glück im Zwst- Dschungel

Zweitwohnsitzsteuer in Berlin

rose16, Mittwoch, 24.02.2016 (vor 3229 Tagen) @ Rebell

Hallo Rebell
Danke für den Hinweis.
Ich habe eine Fristverlängerung verlangt, damit ich recherchieren und nachfragen kann. Bis jetzt keine Antwort vom FZA.
Die Zwst ist nicht nur ein Dschungel sondern auch schmerzhaft.
Ich werde immer berichten, was mit mir passieren wird

Zweitwohnsitzsteuer in Berlin

rose16, Donnerstag, 07.04.2016 (vor 3185 Tagen) @ Rebell

Rebell schrieb am am 25.02.2016
Bitte auch nach Erfolg oder Misserfolg hier nochmals berichten!
Viel Glück im Zwst- Dschungel


Hallo Rebell,

Ende Februar 2016 habe ich meine Anliegen bezüglich Zweitwohnsitzsteuer in Berlin dargestellt.
Ich bedanke mich für die vielen Anregungen, die ich bekommen habe.

Kurze Darstellung:
- Ich bin Berlinerin, jedoch bin in Niedersachsen berufstätig, aus dem Grund habe ich eine zweite kleine Wohnung in Niedersachsen gemietet
- Seit vielen Jahren lebe ich mit meiner Familie (Ehemann, 4 Kinder) in Berlin in einer großen Wohnung
- Weil mein Kind keinen Kita-Platz bekommen darf, wenn mein Kind nicht in Niedersachsen als Hauptwohnsitz angemeldet. Deswegen habe ich mich mit meinem Kind in Niedersachsen als Hauptwohnsitz und Berlin automatisch als Nebenwohnsitz angemeldet
- Seit Januar 2016 schreibt mir das Finanzamt Berlin an. Ich muss ZWSteuer zahlen für die Familienwohnung in Berlin


Fazit zur Sache:
- Ich habe versucht durch Ihre Empfehlung einen Termin zur Ummeldung (Berlin wieder als Hauptwohnsitz), leider Termin war nur nach einem Monat möglich (am 23.04.2016)
- Ich habe endlich jetzt umgemeldet, mit Rückwirkungsdatum vom September 2015 (aus Kulanz nur 6 Monate)
- Inzwischen habe ich jedoch vom Finanzamt Berlin eine ZwSteuer-Bescheid vom 24.03.2016, daran ist folgendes :
o Zweitwohnungssteuer für 2015 ca. 50€
o Zweitwohnungssteuer für 2016 ca. 151€
o Zweitwohnungssteuer für 2017 ca. 151€
- Fristen habe ich für 2015 bis 29.04.2016 und für 2016 bis 15 Juli 2016

Erstaunlicherweise wurde mir 49% der Fläche meiner Familienwohnung angerechnet!!!


Ich möchte einen Widerspruch anlegen
Ich brauche aber einen Steuerberater, der mich in dieser Angelegenheit betreuet.
Meine bisherige Steuerberaterin hat mich nicht belehrt, und auf meine Anfrage wegen dem Schreiben des Finanzamts Berlin reagiert sie so, dass ich doch die Zweitwohnsteuer zahlen muss!!!!

Ich danke Ihnen im Voraus für jede Anregung

LG

Rose

Das Finanzamt Berlin hebt Anfordern von Zweitwohnsitzsteuer in Berlin auf

rose16, Donnerstag, 28.04.2016 (vor 3165 Tagen) @ Rebell

Hallo Rebelle,

ich freue mich Euch mitzuteilen, dass das Finanzamt Berlin laut seinem Schreiben von 25.04.2016 den angeforderten Bescheid (Zweitwohnsitzsteuer in Berlin) nach § 172 Abs. 1 Nr. 2a Abgabenordnung (AO) aufgehoben hat!!!!!!!!


Gott sei Dank

In dieser Stelle danke ich sehr allen Forum-Zuständigen für Ihre Anregungen und Mitwirkung bei diesem Erfolg, insbesondere Herrn Alfred für seine volle Unterstützung.

Vielen Dank

Rose 16

Zweitwohnungsteuer in Berlin

Alfred @, Mittwoch, 24.02.2016 (vor 3229 Tagen) @ rose16

So wie das geschildert wird, verstößt die Registrierung mit Hauptwohnung in Niedersachsen gegen das Melderecht (verheiratet, nicht dauernd getrennt lebend; Familie wohnt in Berlin = in Berlin ist die Hauptwohnung). Berlin ist zweifelsfrei auch der Lebensmittelpunkt und wohl auch der Wohnsitz/der gewöhnliche Aufenthalt. Mit Berichtigung der melderechtlichen Verhältnisse entfällt auch der Berliner Anspruch auf Zweitwohnungsteuer. Die Registrierung mit Nebenwohnung in der niedersächsischen Kommune führt auf keinen Fall zur ZWSt-Pflicht – hier greift der Schutz der Familie (Art 6 GG).

Für die Frage des Anspruchs auf einen Kindergartenplatz ist das natürlich nicht hilfreich, wenn die niedersächsische Kommune nur Kinder aufnehmen will, die dort mit Hauptwohnung (oder alleiniger Wohnung) registriert sind. Da ist mir die Rechtslage (Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - § 86 Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an Kinder, Jugendliche und ihre Eltern sowie Nds. KiTaG § 12 Abs. 1) nicht geläufig und zu unübersichtlich und das ist eher eine Frage für einen Rechtsanwalt.

Zweitwohnungsteuer in Berlin

rose16, Mittwoch, 24.02.2016 (vor 3229 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,
vielen Dank für die Antwort
Mein Ehemann ist bei mir in Niedersachsen (Osterholz Scharmbeck) als zweiter Wohnsitz gemeldet. Aus dem Grund, dass wir nicht getrennt leben!!!
Wie Sie schrieben, ist richtig:
Berlin ist zweifelsfrei der Lebensmittelpunkt und wohl auch der Wohnsitz/der gewöhnliche Aufenthalt. In Berlin leben 3 Kinder mit dem Vater (Ehemann). Ich bin ebenfalls der Hauptverdiener. D.h. ich finanziere die Familie!!. Meine Lohnsteuer fließen ins Land Berlin
Soviel ich von Ihrer Antwort verstanden habe, dass der Berliner Anspruch auf Zweitwohnungsteuer entfällt!!!!!
D.h. mit der Konstellation, dass Berlin für mich und mein Kind als zweiter Wohnsitz und Osterholz Scharmbeck als Hauptwohnsitz ist.
Oder soll ich anders registrieren. D.h. Berlin wird als Hauptwohnsitz wie gewöhnlich mit der ganzen Familie und Osterholz Scharmbeck als zweiter Wohnsitz
In dieser Konstellation werde ich laut folgenden Paragraphen kämpfen, dass mein Kind seinen Kita-Platz weiter behält!!
(Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe usw..

Mein letzte Frage, welche Rechtslage (Gesetz und dgl.) für Finanzamt in Berlin vorzulegen ist, da ich schon zwei Mal angeschrieben wurde?
Vielen Dank

Zweitwohnungsteuer in Berlin

Soraya @, Mittwoch, 24.02.2016 (vor 3228 Tagen) @ rose16

Mein letzte Frage, welche Rechtslage (Gesetz und dgl.) für Finanzamt in Berlin vorzulegen ist, da ich schon zwei Mal angeschrieben wurde?

wenn es um diese bundesweit umstrittene Zwst geht bedarf es sehr viel Infos zu sammeln

bitte überzeugen Sie sich > http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=7109
http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=200910B6B22.10.0
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/verfassungsgericht-zweitwohnungssteuer-fuer-ehele...

Vielen Dank

Zweitwohnungsteuer in Berlin

rose16, Mittwoch, 24.02.2016 (vor 3228 Tagen) @ Soraya

Hallo Soraya,
vielen Dank für die Antwort
Ich recherchiere seit einigen Tagen in Internet. Ich habe ehrlich gesagt aber sehr gute Hinweise von dieser Webseite. Ich mache es weiter ich gebe nicht auf
Danke

Zweitwohnungsteuer in Berlin

Alfred @, Mittwoch, 24.02.2016 (vor 3228 Tagen) @ rose16

Mein Ehemann ist bei mir in Niedersachsen (Osterholz Scharmbeck) als zweiter Wohnsitz gemeldet. Aus dem Grund, dass wir nicht getrennt leben!!!

Das ist absolut unnötig und führt für den Ehemann in OHZ zur Zweitwohnungsteuer. Es ist wohl auch falsch, denn so wie es klingt, wohnt der Ehemann eben nicht in OHZ.

Soviel ich von Ihrer Antwort verstanden habe, dass der Berliner Anspruch auf Zweitwohnungsteuer entfällt!!!!!
D.h. mit der Konstellation, dass Berlin für mich und mein Kind als zweiter Wohnsitz und Osterholz Scharmbeck als Hauptwohnsitz ist.

Nein in Berlin ist die melderechtliche Hauptwohnung, in OHZ die Nebenwohnung. Nicht verwirren lassen: Es geht im Melderecht weder um Wohnsitze noch um Erst- oder Zweitwohnungen.

In dieser Konstellation werde ich laut folgenden Paragraphen kämpfen, dass mein Kind seinen Kita-Platz weiter behält!! (Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe usw..

Das wird auch nötig sein.

Mein letzte Frage, welche Rechtslage (Gesetz und dgl.) für Finanzamt in Berlin vorzulegen ist, da ich schon zwei Mal angeschrieben wurde?

In Berlin mit Hauptwohnung registrieren und die Zweitwohnung ist ab diesem Zeitpunkt weg (mehr ist nicht nötig). Bei der Meldebehörde versuchen, das ganze rückwirkend zu machen(das ist eine Kulanzfrage und rechtlich nur mühsam zu erzwingen).
Sollte die rückwirkende Berichtigung nicht möglich sein und ein ZWSt-Bescheid ergangen: Einspruch einlegen. Oder handelt es sich erst um die Erklärung zur Zweitwohnungsteuer?

Zweitwohnungsteuer in Berlin

rose16, Mittwoch, 24.02.2016 (vor 3228 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,
Vielen Dank. Ich habe ganz gut verstanden. Ich werde es tun.
Auf Ihre Frage
Sollte die rückwirkende Berichtigung nicht möglich sein und ein ZWSt-Bescheid ergangen: Einspruch einlegen. Oder handelt es sich erst um die Erklärung zur Zweitwohnungsteuer?

Es handelt sich um die Erklärung zur ZWst, weil Das FZAm Angaben zum Mietvertrag der Berliner Adresse verlangte!!!

Über die Zweitwohnungsteuer sind schon zahlreiche Urteile gefallen z.B. BVerfG, Az. 1 BvR 1232/00
Könnten solche Urteile bei meiner Angelegenheit ausnutzen lassen?
Danke für den Hinweis

Zweitwohnungsteuer in Berlin

Alfred @, Mittwoch, 24.02.2016 (vor 3228 Tagen) @ rose16

Das angegebene BVerfG Urteil greift in Deinem Fall in Berlin nicht.

Urteile sind hier erst Mal auch nicht nötig. Ummelden, wenn es rückwirkend klappt: Im Erklärungsvordruck bei Hauptwohnung die Berliner Anschrift angeben und bei Nebenwohnung die Osterholzer (auch wenn das im Vordruck so nicht vorgesehen ist.

Bei Seitenzahl 34 „sonstige Gründe“ ankreuzen und im Anschreiben erläutern, dass die Berliner Wohnung die tatsächliche Haupt- und Erstwohnung ist und irrtümlich vom TT.MM.JJJJ bis TT.MM.JJJJ als Nebenwohnung registriert war und die rückwirkende Berichtigung des Melderegisters erfolgt ist. Das sollte reichen.

Sollte es mit der rückwirkenden Ummeldung nicht klappen, muss das anders formuliert werden. Dazu ggf. per Mail direkt an mich wenden(dazu Symbol „Umschlag“ neben meinem Namen anklicken).

Zweitwohnungsteuer in Berlin

rose16, Mittwoch, 24.02.2016 (vor 3228 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,

ich bedanke mich sehr bei Ihnen
ich werde es machen, was Sie mir geschildert haben.

Ich warte ab, was FZAm. über die Fristverlängerung sagt. Am 19.02.2016 habe ich die Post weggeschickt

Ich werde Sie in die nächste Zeit ebenfalls per Email kontaktieren.

Vielen Dank