Unbekannte Rechtslage ? Rückforderung möglich ???

Alfred @, Montag, 29.02.2016 (vor 3070 Tagen) @ Rebell

Man kann sich auch auf den Standpunkt stellen, dass die Erhebung einer Steuer, die auf einer rechtswidrigen Grundlage beruht, gegen die guten Sitten verstößt.
Ein derartiger Bescheid wäre nichtig.
Ob man das einem Baer. VGH verständlich machen kann, ist eine bisher ungelöste Frage.


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